Bleibt wach, Bleibt wach, Bleibt wach, Bleibt wach Wie die Politiker das Volk verarschen: 27 Juni 2009
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Samstag, 27. Juni 2009

Die verkaufte Bildung

In: Ingrid Lohmann / Rainer Rilling (Hg.):
Die verkaufte Bildung - Kritik und Kontroversen zur Kommerzialisierung von Schule, Weiterbildung,
Erziehung und Wissenschaft. Opladen 2002, 279-299.
Martin Bennhold
Die Bertelsmann Stiftung, das CHE und die Hochschulreform:
Politik der ´Reformen´ als Politik der Unterwerfung1
Jeder ist unseres Glückes Schmied
Bertelsmann AG: Motto für das Jahr 1999
Wir wollen die Welt erobern
Äußerung eines Regierungschefs während der EU-Finanzminister- Konferenz in Malmö
(Financial Times Deutschland vom 23. April 2001)
An den Hochschulen und im Bildungssystem überhaupt regt sich Widerstand. Er ist
zunehmend mit dem Interesse verbunden, die Zusammenhänge zu erkennen, in denen die so
genannten – und von vielen als höchst merkwürdig und inkompetent empfundenen –
´Reformen´ stehen.2 Allerdings ist die Bewegung noch klein; und noch wenig begriffen ist, in
welchem Maße mit den vorgesehenen neuen Strukturen an den Hochschulen und insgesamt
im Bildungswesen hohe Politik betrieben wird, ja, im wahrsten Sinne herrschende Politik: im
nationalen wie im internationalen Maßstab.
Es geht in der ´Reform´-Debatte nicht einfach darum, Mängel in Lehre und Forschung zu
beseitigen oder gar linke und andere kritische Positionen zu eliminieren. Es geht mindestens
im selben Umfang um die Auflösung von Positionen, die an ständisch-traditionellem
Gedankengut, z.B. an der überkommenen Ordinarienherrschaft, orientiert sind. Das macht die
Lage einerseits kompliziert, andererseits wird dadurch klar, dass es sich hierbei nicht um
einen bloßen Rückschritt handelt, etwa im Sinne einer Wiederherstellung alter Strukturen
oder eines Machwerks der Ewiggestrigen, sondern dass es um etwas Neues geht, um eine
fundamentale Strukturänderung – so fundamental, dass sie auch mit allen demokratischen
Kontrollen und sonstigen Demokratie-Elementen an Hochschulen Schluss machen soll,
desgleichen mit traditioneller Autonomie sowie mit den sozialen Elementen, die das deutsche
Hochschul- und Schulsystem noch kennzeichnen.
Bei der folgenden Untersuchung eines Teils der Instrumente, Methoden und Hintergründe, die
zur Planung und Durchsetzung der herrschenden Hochschulpolitik gehören, wird differenziert
zwischen einer politischen Freiheit, an der demokratische Maßnahmen und Kontrollen stets
zu messen sind, und einer Markt-´Freiheit´, welche die beliebige Disposition über jene
1 Der folgende Beitrag ist ein fortgesetzter Versuch, die Hintergründe der sog. „Reformen“ zu analysieren, die
die Hochschulen (aber auch insgesamt das Bildungswesen) in Deutschland zu überrollen drohen. Frühere
Fassungen der CHE-bezogenen Teile des Beitrags sind in Forum Wissenschaft 3/1999, sodann in dem
Sammelband Butterwegge/ Hentges 1999 erschienen; für die Zustimmung zum Wiederabdruck der
entsprechenden Abschnitte danke ich dem agenda Verlag, Münster. Die Untersuchung bleibt weiterhin ein
Versuch, also lückenhaft; die Komplexität des Themas erfordert eine interdisziplinäre Herangehensweise – also
einen kollektiven Zusammenschluss in der kritischen Analyse, wie ihn die „Reformen“ selbst und die
verschärfte Konkurrenz, die sie anpeilen, gerade verhindern sollen.
2 So haben z.B. Senat und Konzil der Universität Osnabrück (in Beschlüssen vom 13. Dezember 2000 und vom
7. Februar 2001) zum ersten Mal konfrontativ gegen den Entwurf eines auf jener „Reform“-Linie
vorpreschenden Landeshochschulgesetzes der Regierung in Hannover Stellung genommen, desgleichen gegen
die „Reform“-Grundzüge des Fakultätentags – nicht zu vergessen die neuerlichen Proteste der StudentInnen z.B.
an der Freien Universität Berlin in der Immatrikulationsfeier am 18. April 2001, zuvor an sächsischen
Hochschulen am 7. und am 12. Dezember 2000, sowie den daraus hervorgegangenen bundesweiten Protesttag
am 16. Mai 2001.
besondere Art Eigentum meint, womit man über Kapital und damit nach dessen Gesetzen
über andere Menschen und deren Arbeitskraft, desgleichen über die Arbeitskraft ganzer
Regionen verfügen kann.
Ökonomie und Politik des konzentrierten Kapitals
Wir haben es an der Wende zum 21. Jahrhundert – wie vor 100 Jahren schon einmal – mit
einem Schub besonders rapider politisch-ökonomischer Entwicklungen zu tun. Die
Konzentrations- und Zentralisationsbewegungen des Kapitals sind von gewaltigen
Beschleunigungen bestimmt. Eine Kapitaleinheit frisst die andere, treibt sie in den Ruin,
vereinigt sich mit ihr per Ausgleich oder Zielanpassung, damit die nächsten Fusionen
vorbereitend. So sind heute feindliche und freundliche Übernahmen an der Tagesordnung.
Die größten Kapitale schließen sich Ländergrenzen und Kontinente übergreifend auf höchster
Ebene zusammen, und dabei wird so getan, als ob dies rein ökonomische oder gar
fortschrittliche Prozesse seien. Tatsächlich handelt es sich um höchst politische Prozesse, die
jeweils zugleich Schritte in Richtung ökonomisch-politischer Diktate auf wachsender
Stufenleiter darstellen. Und jede dieser Stufen verschärft den Widerspruch zwischen
demokratischer Einflussnahme und sozialer Kontrolle von unten auf der einen und der
tatsächlichen ökonomisch-gesellschaftlichen Macht auf der anderen Seite.
Dies ist der Grund dafür, dass sowohl soziale als auch politische Kontroll- und
Widerstandspotenziale sowie demokratische Strukturen zunehmend eingeschränkt, abgebaut
und ersetzt werden sollen: einerseits durch Mechanismen mit vielfach scheinhaften, reinen
Legitimationsfunktionen, andererseits durch verschiedene Arten ökonomisch-politischer
Diktate, mit denen etwa Regierungsprogramme bestimmt werden, Kabinette verändert,
Minister zum Rücktritt gezwungen, Gesetze präjudiziert oder in aller Öffentlichkeit
missachtet etc.. Dabei verfährt man mit solchen Diktaten immer ungeschminkter und
selbstverständlicher. Die Diktate folgen oft genug nicht etwa ökonomischer Not, sondern
umgekehrt und dann in besonders verschleierter Weise ökonomischen Interessen an weiterer
Bereicherung und weiter optimierten Bedingungen für jeweils nächste
Konzentrationsbewegungen des Kapitals, die nächste gesellschaftliche Machterweiterung
anpeilend. All dies ist heute so fortgeschritten, dass der alte Streit über die Priorität von
Ökonomie oder Politik längst obsolet ist: diese Ökonomie ist die Politik des Kapitals – sie ist
durchgängig politische Ökonomie. Für das Kapital auf einem solchen Niveau ist der Begriff
Reichtum schon lange nicht mehr angemessen, sondern eine verschleiernde Kategorie, die
hinter dem Schein rein quantitativer Differenzen zwischen Arm und Reich die hochpolitische
Qualität jenes Kapitals verschwinden lässt.
Mit Konzentrationsbewegungen der beschriebenen Art wird die Zahl der Menschen, die das
Kapital repräsentieren, immer kleiner, und deren Interessen geraten in immer tieferen
Widerspruch zu den in der Gesellschaft verbreiteten sozialen, ökonomischen, politischen und
das heißt zugleich: demokratischen Interessen. So entwickelt sich eine kleinste Minderheit,
ausgestattet mit unglaublicher ökonomischer Macht und in deren Ausübung kaum noch
behindert, außer z.B. durch soziale und andere Mindeststandards garantierende
nationalstaatliche Gesetze und Maßnahmen sowie durch soziale und demokratische
Bewegungen, die sich der Durchsetzung solcher Standards widmen. Was ich mit „kleinster
Minderheit“ meine, sei nur mit zwei Zahlenangaben illustriert: Der reichste Mann der Welt
(nicht mehr Bill Gates, sondern nunmehr Sam Robson Walton) verfügt über ein Vermögen
von umgerechnet 150 Mrd. US-Dollar, also über weit mehr als die Jahreshaushalte der
meisten Staaten. Noch deutlicher als im Einzelbesitz kommt die am Ende des 20.
Jahrhunderts erreichte Zentralisation des Kapitals – das notwendige Ergebnis des
Konkurrenzprinzips – in der Verteilung des Kapitals am oberen Ende und am unteren Ende
der Eigentumsskalen zum Ausdruck: Nach dem UN-Bericht über die menschliche
Entwicklung von 1996 besaßen Mitte der neunziger Jahre 358 Dollar-Milliardäre, eine
verschwindende Minderheit unter den damals 4,6 Mrd. Menschen, soviel wie fast die Hälfte
der Menschheit. Und dies ist nur eine vorläufige Stufe der Entwicklung; der Bericht stellt eine
weiterhin „wachsende Ungleichheit der Einkommen auf nationaler wie auf internationaler
Ebene“ fest (Frankfurter Rundschau vom 5. November 1996, 12).
Aber dies gilt längst nicht nur auf globaler, es gilt ebenso auf nationaler Ebene: In der
Bundesrepublik Deutschland z.B. verfügte bereits 1992 das oberste Prozent der reichsten
Haushalte (in den alten Bundesländern) über 23 Prozent des westdeutschen Privatvermögens,
und die oberen 10 Prozent der Haushalte besitzen inzwischen deutlich über 50 Prozent jenes
Gesamtvermögens. Die untere Hälfte der Haushalte dagegen, also 50 Prozent der
westdeutschen Gesellschaft, verfügten bereits vor 10 Jahren nur über 2,5 Prozent des
gesamten Privatvermögens. Und so schlägt sich die Spaltung zwischen Arm und Reich auch
in den Einkommen nieder: Während die Einkommen der Selbständigen in den neunziger
Jahren rapide stiegen, ist 1997 (im dritten Quartal) erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik
die Bruttolohn- und -gehaltssumme gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres
gesunken (Huster 1996, 1997, Schui 1996, Becker 1997). Das heißt zugleich, dass sich in
Deutschland ein Phänomen immer mehr ausbreitet, das uns aus den reichen,
hochindustrialisierten Ländern USA und Großbritannien längst bekannt ist: Auch bei
wachsendem gesellschaftlichem Reichtum nimmt Armut unter den dortigen Bedingungen zu,
oder mit den Worten des Caritas-Präsidenten Helmut Puschmann: „Armut und
Armutsgefährdung fressen sich bis weit in die mittleren Schichten der Gesellschaft hinein“
(Frankfurter Rundschau vom 3.6.2000, 11). Immerhin hat in Deutschland, einem Land
wachsender Armut, das Privatvermögen (ohne Kredite) von 1,2 Billionen DM (1970) über 9,5
Billionen DM (1992) auf heute über 14 Billionen DM zugenommen (Neue Osnabrücker
Zeitung vom 18. Januar 2000).
Mit solchen Zahlen wird verständlich, dass diese Phänomene mit dem Gegensatz reich und
arm nicht mehr angemessen erfasst werden können, dass es auch eine Beschönigung ist, wenn
hier von Ungleichheit oder von Unterprivilegierung gesprochen wird oder gar von einem
Gerechtigkeitsdefizit. Es handelt sich hier um einen fundamentalen Widerspruch, der nicht
nur die Ökonomie betrifft, sondern immer zugleich die Politik; und dies umso mehr, als das
so konzentrierte Kapital im Maße seiner Konzentration darauf angewiesen ist, zu expandieren
und nochmals zu expandieren und dafür auch die politischen Bedingungen zu schaffen, sei es
mit friedlichen, sei es mit kriegerischen Mitteln. Das vergangene Jahrhundert gibt dafür
hervorragende Beispiele, vor allem in den Großkriegen, an denen das Deutsche Reich mit
seinen ökonomischen und territorialen Expansionsinteressen beteiligt war. In dieser Hinsicht
haben wir heute keine neuen Verhältnisse. Auch heute gilt, dass jene kleinste Minderheit ihre
Diktate demokratischen Bewegungen und Interessen scharf entgegensetzt, nicht zuletzt durch
politisch-ökonomischen Druck auf staatliche Willensbildungsprozesse mittels kapitalistischer
Gründungen, Stiftungen und anderer ökonomischer Maßnahmen oder aber über scharfe
Sanktionen wie Entlassungen, Kreditentzug usw.
Die Politik einer solchen extremen Minderheit, d.h. diese politische Ökonomie, kommt ohne
dreierlei nicht aus: erstens eine kontinuierliche, sich intensivierende Propaganda für
´unpopuläre Maßnahmen´, zweitens die fundamentale Verkehrung von Sprache als
Kommunikations- und Erkenntnismittel in ein Instrument zur Verschleierung und
Erkenntnisverhinderung sowie, vermittelt dadurch, drittens die Schaffung von Ideologien, die
gesellschaftlich herrschende Gesetze der Ökonomie als unvermeidliche Naturgesetze
erscheinen lassen und ´geistige Orientierung´ mithilfe von Wirklichkeitskonstruktionen
liefern sollen, denen die Fähigkeit zugesprochen wird, den gesellschaftlichen Zusammenhalt
überhaupt erst zu gewährleisten (vgl. Schöller 2001). Häufig werden dabei positiv besetzte
Begriffe für Maßnahmen verwendet, die die Lebensbedingungen einer wachsenden Mehrheit
von Menschen substanziell verschlechtern. Was Pierre Bourdieu für Frankreich feststellt, gilt
auch hierzulande: „alles kommt in einer schönfärberischen Sprache daher, die uns förmlich
überschwemmt, die wir aufsaugen, wenn wir die Zeitung aufschlagen, wenn wir Radio hören
[...], man spricht nicht mehr von Stellenabbau, sondern von ´Verschlankung´, in Anlehnung
an den Sport (ein kräftiger Körper muss schlank sein). Wenn ein Unternehmen 2000 Leute
entlässt, wird man von einem ´mutigen Sozialplan´ sprechen. Es gibt ein ganzes Spiel mit den
Konnotationen und Assoziationen von Wörtern wie Flexibilität, Anpassungsfähigkeit,
Deregulierung, das glauben macht, die neoliberale Botschaft sei eine der allgemeinen
Befreiung“ (Bourdieu 1998, 50). Dazu gehört auch, dass heute alles ´Reform´ heißen muss,
und zwar umso entschiedener, je brutaler der Eingriff ist.
Dies weiß am besten ein Medienunternehmen wie die Bertelsmann AG, ein Konzern mit
flexibler christlicher und NS-Vergangenheit (Die Woche vom 18.1.2000). Dieser Medienriese
ist der größte in der Bundesrepublik und der weltweit verflochtenste, global ungleich
verbreiteter als seine mächtigsten Konkurrenten AOL Time Warner und Vivendi Universal.
Auf Initiative dieses Konzerns und aus seinen Strukturen heraus, insbesondere über die
Bertelsmann Stiftung, wurde im Mai 1994 das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)
gegründet – ein Instrument zur Steuerung der Hochschulreform mit Zielen, die weder
altruistisch noch gemeinwohldienlich sind, sondern mit den Interessen des Konzerns selbst
und sonstigen hochkonzentrierten Kapitals zu tun haben.
Das CHE – personelle und institutionelle Einbindungen
Das Centrum für Hochschulentwicklung, angesiedelt in Gütersloh, dem Sitz sowohl des
Konzerns als auch der Bertelsmann Stiftung, hat eine private Rechtsform und dennoch
öffentliche Funktionen. Das garantiert ´Unabhängigkeit´ – man ist frei von allen, auch
indirekten demokratischen Kontrollen und nur dem Konzernkapital verpflichtet –, aber auch
Einfluss, dessen Umfang von der Macht des Kapitals, das hinter ihm steht, sowie den
Verpflichtungen und Verbindungen abhängt, die es repräsentiert. Im Falle des CHE wird dies
in spezifischer Weise ergänzt durch eine breite öffentlich-institutionelle Fundierung, d.h.
durch engste Verflechtung mit Einrichtungen des hoheitlichen Sektors. Mit einem Jahresetat
von 2-3 Mio. DM ist das CHE eine private, als gemeinnützig anerkannte GmbH und dennoch
mitgegründet durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), also durch eine Versammlung
der Repräsentanten hoheitlicher Bildungseinrichtungen, die der Form nach durch die Stiftung
zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz (als juristische Person) selbst vertreten sind.
Bis heute steht das CHE in engstem Verbund mit der HRK.
Sein Leiter, Detlef Müller-Böling, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität
Dortmund, hatte schon während der 13. Wahlperiode (1994-98) des Bundestages enge
Beziehungen zum damaligen Wissenschaftsminister Jürgen Rüttgers. Er war von ihm an jenen
Runden Tisch berufen worden, der im Wissenschaftsministerium zum
Hochschulrahmengesetz eingerichtet worden war. Zum damaligen Bundespräsidenten Roman
Herzog und zu dessen Amt bestanden enge und immer wieder erneuerte Kontakte. Unter
seiner Schirmherrschaft wurde der Initiativkreis Bildung tätig, welcher – an prominentester
Stelle – Vorschläge zur Erneuerung des Bildungswesens entwickeln und damit einer der
zahlreichen institutionellen Impulsgeber sein sollte, die das CHE etabliert hat. Desgleichen
wurden im Benehmen mit dem und unter Beteiligung des damaligen Bundespräsidenten ab
und zu Nationale Bildungskongresse veranstaltet, sämtlich mit der Funktion bedacht, die vom
CHE längst propagierten Umstellungsimpulse zum Bildungswesen auf zentraler Ebene zu
verstärken.
Auf Länderebene ist das CHE vielfach aktiv. Sein Leiter ist, um nur einige Beispiele zu
nennen, Mitglied der Hochschulstrukturkommission in Baden-Württemberg und Berater des
Bundes Norddeutscher Hochschulen; das CHE leitet bei der Landesregierung Niedersachsen
den Wissenschaftlichen Beirat, der das Modellvorhaben für eine Erprobung der globalen
Steuerung von Hochschulhaushalten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für
Wissenschaft und Kultur begleitet.3 Außerdem steht das CHE in vertraglicher Kooperation
mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Freistaates Thüringen.
Damit sind nur einige der zahlreichen institutionalisierten und in juristische Formen
gegossenen Kooperationen genannt.
Interessant ist der zehnköpfige Beirat, den die Bertelsmann Stiftung dem CHE zugeordnet
hat. In ihm saßen 1999 zwei hochrangige Kapitalvertreter: Mark Wössner,
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung (in dieser Eigenschaft und in seiner
Beiratsfunktion hat er im Oktober 1998 Reinhard Mohn abgelöst, den einflussreichsten
Vertreter der Familie Mohn, die den Bertelsmann-Konzern insgesamt beherrscht), und Tyll
Necker, Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, sowie acht
Universitätsprofessoren, darunter zwei Wissenschaftsminister (Sachsen, Rheinland-Pfalz), der
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Klaus Landfried, sowie dessen Vorgänger, der
nachmalige Präsident der Vereinigung der Rektorenkonferenzen der EU-Mitgliedstaaten,
Hans-Uwe Erichsen. Für lange Zeit war auch der einflussreiche Politikwissenschaftler Werner
Weidenfeld im CHE-Beirat; er gehörte zu den engen Vertrauten des damaligen
Bundeskanzlers Helmut Kohl und ist bis heute Mitglied des Vorstands der Bertelsmann
Stiftung. Werner Weidenfeld ist damit an führender Stelle der Bertelsmann Stiftung, die – wie
das Handelsblatt schreibt – die „wahrscheinlich größte, auf jeden Fall aber einflussreichste
Stiftung Deutschlands“ ist (vgl. M – Zeitung der IG Medien für die Fachgruppe Journalismus,
3/ 2000, 19), und verbindet sie mit seinem Münchner Centrum für angewandte
Politikforschung (CAP), einem 1995 gegründeten Institut, das heute seinerseits die größte und
einflussreichste Einrichtung ihrer Art in Deutschland ist. Gemeinsam stehen sie in
unmittelbarer „Beratungskooperation mit dem Planungsstab des Auswärtigen Amtes“ (CAP
2001). Alle diese Personen und Institutionen sind beteiligt an einer geradezu
institutionalisierten Loslösung wichtiger Planungs- und Entscheidungsprozesse von
demokratischen Einflussmöglichkeiten, sind beteiligt an systematischer Entdemokratisierung,
ohne die die Hochschul-´Reformen´ wohl kaum durchzusetzen wären.
Verbindungen zwischen Bertelsmann AG, Stiftung und CHE
Das CHE ist nicht nur eine Gründung der Bertelsmann Stiftung, sondern auch in seiner
Existenz und seinem Wirkungsgrad von ihr abhängig. An der Spitze der Stiftung stand lange
Zeit Mark Wössner; er war bis Oktober 1998 Chef der Bertelsmann AG, die ein Weltkonzern
in der Form einer Holding ist. Sein Vorgänger in beiden Funktionen, Reinhard Mohn, hatte
die Stiftung 1977 gegründet, und zwar entsprechend seinem Motto „Eigentum verpflichtet zur
Verantwortung für die Gesellschaft“. Wohl zunächst unter steuerlichen Gesichtspunkten
3 Dieser immerhin von einer Landesregierung eingesetzte Beirat hat seine Geschäftsstelle in
den Räumen des CHE in Gütersloh, das seinerseits innerhalb des Bertelsmann-Anwesens
residiert.
etabliert, wurde die Stiftung schon bald für zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen in
Anspruch genommen. Die entscheidende Perspektivänderung nahm Reinhard Mohn 1993 vor.
Er übertrug 68,8 Prozent (heute sind es 71,1 Prozent) des Grundkapitals der Bertelsmann AG
auf die Stiftung, also über zwei Drittel der Anteile des Bertelsmann-Konzerns als Holding,
und verband mit dieser gewaltigen Transaktion eine neue programmatische Perspektive: Von
der Stiftung sollten nicht mehr im wesentlichen Einzelprojekte gefördert werden, sondern
flächendeckende Initiativen mit gesamtgesellschaftlicher und damit hochpolitischer
Wirksamkeit.
Wie eine solche Aktivität aussieht, sei an einem Beispiel verdeutlicht. Die Bertelsmann
Stiftung hat sich bereits 1996 – über eine im Vorjahr durchgeführte weitere Gründung, die
Bertelsmann Wissenschafts-Stiftung – mit Werner Weidenfelds Centrum für Angewandte
Politik (CAP) zusammengetan, um Empfehlungen für eine Kosovo-Politik auszuarbeiten. Die
Zusammenarbeit mündete in Strategies and Options for Kosovo und stand u.a. unter der
Fragestellung How to realise independence for Kosovo? (vgl. Troebst 1998, 88, der dies nicht
ohne Genugtuung berichtet).
Dementsprechend reichlich und z.Zt. rapide wachsend ist das Budget der Bertelsmann
Stiftung: Es betrug 1998/99 nicht weniger als 83 Mio. DM, das waren 11 Mio. DM mehr als
im voraufgegangenen Geschäftsjahr, und ist 1999/ 2000 auf über 100 Mio. DM angewachsen.
Die Stiftung ist somit ein gewichtiger Teil der Gesamtstruktur der Bertelsmann AG, welche
bis dahin zu 90 Prozent ihres gesamten Kapitals und zu 100 Prozent des stimmberechtigten
Kapitals der Familie Mohn und der Bertelsmann Stiftung gemeinsam gehört hatte. Mit dem
Rest ihres Kapitals ist die Stiftung mit der der Wochenzeitung Die Zeit verbunden; die ZEITStiftung
hält zehn Prozent nichtstimmberechtigter Aktien.
Nach einer Umstrukturierung im Juli 1999 trat an die Stelle der bis dahin führenden
Konzernfigur Reinhard Mohn eine neu gegründete Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft
mbH als sechsköpfiges Leitungs- und Lenkungsgremium für den gesamten Konzern mit Mark
Wössner als Geschäftsführer. Auf der Grundlage einer minimalen Beteiligung am
Konzernkapital soll ihr die alleinige Entscheidungskompetenz für alle den Konzern
betreffenden Grundsatzfragen vorbehalten bleiben – und dies trotz der gewaltigen
Kapitalbeteiligungen (ohne Stimmrecht) seitens der Bertelsmann Stiftung und der Familie
Mohn. Das ist in der Tat eine für heutige Kapitalentwicklungen interessante Trennung von
Kapitalmacht und Entscheidungsgewalt – fast deren Virtualisierung – an der Spitze eines
milliardenschweren Konzerns.
Dieser Konzern beschäftigt heute 76.000 Menschen in 58 Ländern der Erde und hat
inzwischen eine „Kriegskasse“ im Umfang von 30 Mrd. DM angesammelt (Financial Times
Deutschland vom 7.2.2001, 5, 17). Er war insbesondere in den letzten Jahren mit
milliardenschweren Umsätzen im In- und Ausland erfolgreich: 1996/97 mit 22,4 Milliarden
DM und 1997/98 mit 26,5 Milliarden DM. Zugleich machte er Gewinne im Umfang von
mindestens 805 Millionen DM im Jahr 1995/96, von über einer Milliarde DM im Jahr
1996/97 (vgl. Dohmen 1998, 68; Liedtke 1998, 87). Wie global die Holding agiert, zeigt sich
darin, dass ihr Gesamtumsatz zu zwei Dritteln außerhalb der Bundesrepublik anfiel. Wie ein
solcher Konzern aussieht und welche Tätigkeiten er umfasst, sei anhand der vier wichtigsten
´Linien´ skizziert:
1. Die auf Bücher bezogene Linie umfasst Buch-Clubs und 25 Verlage (Der Spiegel Nr. 30/
1999). In den Clubs sind weltweit über 25 Millionen Menschen auf allen Kontinenten
organisiert – von Nord- und Südamerika über die meisten Staaten Europas bis hin zur
Volksrepublik China. Der Verlagsbereich konzentriert sich auf den deutschsprachigen Raum,
expandiert hier bis in die neueste Zeit (Oktober 1998: Übernahme des Springer-
Wissenschaftsverlags und – vorübergehend – des Nomos-Verlags) und dehnt sich zunehmend
auch auf Spanien und die USA aus. In den USA wurde Bertelsmann 1998 durch
Vereinnahmung von Random House zum größten Buchverleger der gesamten
englischsprachigen Welt.
2. Der Entertainment-Bereich umfasst die weltweiten Tonträger- und TV/ Film-Aktivitäten
des Konzerns. Zu den Bertelsmann-Labels im Schallplattenbereich gehören z.B. so mächtige
wie RCA, Ariola, Arista sowie 200 weitere kleine Labels in über 50 Ländern der Erde. Im
TV-Bereich des Konzerns ist CLT-UFA mit 22 Fernsehsendern und 18 Radiostationen in elf
Ländern führend in Europa (Stand 1998). Inzwischen ergänzt um die britische Pearson TV
und in RTL Group umbenannt, umfasst diese TV-Holding RTL, RTL 2, Super-RTL und Vox.
An ihr ist Bertelsmann seit Februar 2001 mit 67 Prozent (bisher 37 Prozent) beteiligt
(Financial Times Deutschland vom 7.2. 2001). In Frankreich gehören zum Konzern M6, Serie
Club, Multivision, TMC und RTL 9. Ihm gehören überdies weitere Sender in Großbritannien
und allen drei Benelux-Staaten an. Mit der RTL Group ist Bertelsmann klarer Marktführer
des werbefinanzierten Fernsehens in Europa und damit, weil eben deren Profiteur,
organisatorischer Hauptträger der fortschreitenden Niveau-Senkung in diesem Bereich. Ein
gewaltiges Geschäft und ebenfalls der Niveau-Senkung dienlich ist der Handel mit
Aufführungsrechten – sie werden in über 140 Länder verkauft.
3. Der dritte Hauptbereich heißt aus historischen Gründen „Produktlinie Gruner + Jahr“ und
umfasst 75 Zeitschriften (davon 34 in Deutschland) sowie zehn Zeitungen. Der Konzern
beherrscht so bekannte Zeitschriften wie Stern, Brigitte, Frau im Spiegel, Eltern, Geo,
Capital, Art, Marie Clair, Essen & Trinken und Schöner Wohnen. Seit 1990 ist er in den
Aufkauf und die Übernahme ostdeutscher Tageszeitungen eingestiegen (z.B. Berliner
Zeitung, Chemnitzer Morgenpost, Dresdner Morgenpost, Sächsische Zeitung). Darüber
hinaus beherrscht er heute drei bedeutende Zeitungen in Ungarn und der Slowakei.
4. Im Multimedia-Bereich ist der Konzern auch nach dem Verlust von AOL weiterhin aktiv
und bemüht, seine zur Zeit beschränkten Positionen auszubauen. – Die sonstigen Aktivitäten
reichen vom Immobilienhandel im In- und Ausland bis zu Finanzverschiebungen über eine
Bertelsmann International Finance Limited NV, die auf der Antillen-Insel Curaçao ansässig
ist. Bertelsmann ist weltweit so vielfältig aufgegliedert, dass eine einheitliche,
schaubildmäßige Darstellung sich längst verbietet; die fast 600 zählbaren Einheiten muss die
Publikation Konzerne in Schaubildern (laufend ergänzt im Hoppenstedt-Verlag, Darmstadt)
auf 14 Seiten verteilen.
„Eigentum verpflichtet“
Das CHE ist vollständig von der Bertelsmann Stiftung finanziert und nur dem dahinter
stehenden Kapital verantwortlich. Es handelt sich hier zum einen um den organisatorischen
Hebel einer ökonomisch gewaltigen und medial erfahrenen Einflussgruppe, nein
Machtzentrale, zum anderen um eine Einrichtung, die den privaten Bereich, den Bereich der
freien Verfügung über Kapital, in dem sie agiert, mit öffentlichen Funktionen zu ergänzen
und aufzuladen sucht. Dabei geht es vor allem um die Zurückdrängung öffentlicher oder gar
demokratischer Kontrollen, was am konsequentesten durch eine Übertragung öffentlicher
Funktionen auf privates Kapital zu gewährleisten ist. Das Besondere und Auffällige des CHE
sind die öffentliche Akzeptanz und staatliche Förderung der Aktivitäten eines privaten
Unternehmens, ja dessen Mitinitiierung durch staatliche Hoheitsträger und engste
institutionelle Verflechtung mit staatlichen Instanzen – trotz (oder gerade wegen)
offensichtlichster Abhängigkeit von dem mächtigen Bertelsmann-Konzern und seinen
privaten Interessen. Es liegt auf der Hand, daß damit Zuständigkeitsbereiche, die öffentlicher
Kontrolle zu unterliegen haben, von einer privaten Einrichtung Schritt für Schritt besetzt
werden. Das interessegeleitete Diktat, die schiere Kontrolle durch das Kapital und seine
Funktionäre, erfasst immer weitere Bereiche der Gesellschaft, höhlt verbliebene
Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen öffentlicher Organe vollends aus oder entwertet
diese zu bloßen Instanzen einer Legitimation, die nur noch der Lähmung von Kritik und
Widerstand dient.
Reinhard Mohn stellt die Bertelsmann Stiftung unter das Motto Eigentum verpflichtet, unter
jenes Prinzip also, das die Eigentumsgarantie in Artikel 14 Grundgesetz ergänzt und
absichert. ´Sozialpflichtigkeit´ meint im allgemeinen Verständnis die Einschränkung der
freien Verfügung über Eigentum bzw. der reinen Privatnützigkeit in der Zielsetzung des
Kapitaleinsatzes. Seitdem in Deutschland Kapital wieder in höchster Konzentration auftritt,
wird dieses Verständnis der Sozialpflichtigkeit vom Kapital selbst ausgehebelt. Längst ist die
Sozialpflichtigkeit in einem dem Kapital überaus günstigen Sinne umdefiniert, ja geradezu
pervertiert, indem die Privatnützigkeit, in totaler Konsequenz angewandt, quasi zur obersten
Pflicht des Kapitals avanciert – so in der herrschenden Lehre seit Anfang der achtziger Jahre.
Bereits in den siebziger Jahren formulierte Hermann Josef Abs (ehedem führend beteiligt an
der ´Entjudung´ deutschen Kapitals ab 1938, ausländischen Kapitals ab 1939) als
Vorstandssprecher der Deutschen Bank und seinerzeit vielleicht wichtigster Repräsentant des
deutschen Kapitals: „Eine parlamentarische Demokratie ist geradezu dadurch charakterisiert,
dass die Legitimation durch Wahlen und die Legitimation durch Privateigentum in einem
Gleichgewicht stehen.“ (Abs 1976, 92f)
Hier war bereits eine spezielle Legitimation der Kapitalbesitzer zum Eingreifen in Politik
gefordert oder behauptet worden, eine Legitimation, die gleichsam selbstverständlich aus der
Verfügung über konzentriertes Kapital erwachsen sollte. Diese Position wurde von
Staatsrechtlern konsequent ausgebaut und 1983 in eine quasi offiziöse Kommentierung zum
Grundgesetz aufgenommen, nämlich in den renommierten Grundgesetz-Kommentar von
Maunz-Dürig (unter Auswechslung des Kommentators und der bisherigen Grundlinie des
Kommentars zu Art. 14).
Hans-Jürgen Papier, der neue Kommentator, vollzog in über 600 Randnoten eine wahrhaft
gründliche Umkommentierung. Danach beinhaltet die Sozialpflichtigkeit geradezu einen
Anspruch des Kapitals auf Einmischung in die Politik, und zwar in dem Maße wachsend, wie
das Kapital konzentriert und mächtig auftritt. Das Gewicht des jeweiligen Kapitals gilt nicht
mehr als Gefahr für die Demokratie, sondern umgekehrt die Demokratie als Gefahr für die
Freiheit des agierenden Kapitals; deshalb wird es – zu seinem Schutz – regelrecht
verpflichtet, mit welchen Mitteln auch immer als Teil der gesellschaftlichen Gewalten
aufzutreten. Unsere „Eigentumsordnung“ erfordere dies „gerade auch wegen ihrer politischen
Explosivität“ (Maunz-Dürig 1983 ff. Art. 14, Rdnr. 5).
Papier hebt dabei hervor, dass die Einmischung nicht einmal das Gemeinwohl, also
übergreifende Ziele, im Auge zu haben brauche. Vielmehr beinhalte die Sozialpflichtigkeit
des Eigentums eine Einmischung „mit privatnütziger Zielsetzung“ (Rdnr. 4 und 276) bzw. mit
dem Ziel einer „privatnützigen Mitgestaltung der Sozialordnung“ (Rdnr. 12). Dafür wird
sogar ein neues Verständnis der Gewaltenteilung eingeführt: Papier spricht von einer unsere
Verfassung prägenden sozialen „Gewaltenteilungsfunktion“ des Art. 14 (Rdnr. 4), wonach
dem Kapital im Grade seiner Konzentration eine besondere Legitimation, nämlich die
Legitimation zur Teilhabe an gesellschaftlicher Gewalt zukomme, als Gegengewicht zu den
demokratischen Rechten des Volkes. Eine rein auf den Volkswillen gestützte Demokratie
lehnt er entschieden ab: Das Grundgesetz kenne gemäß Art. 14 „keine Totalität des
(demokratisch legitimierten) Hoheitsakts [...], keine potentiell absolute Herrschaft der
politischen Demokratie über Gesellschaft und Wirtschaft“ (Rdnr. 4). Papier, mittlerweile zum
Richter am Bundesverfassungsgericht und zum Vorsitzenden von dessen Erstem Senat
aufgestiegen, hat damit die verfassungsrechtliche Anpassung an den herrschenden
Neoliberalismus geleistet. Seine extreme Interpretation der Sozialpflichtigkeit des Eigentums,
welche die Demokratie einschränkt und sie subtil eines totalitären Charakters verdächtigt,
entspricht neoliberalen Vorstellungen und Interessen.
Dies blieb nicht nur theoretische Konstruktion, sondern fand seine Entsprechung in einer
praktischen Politik, für die von Regierung und Parlament die Tore bereits weit geöffnet
waren. Seit Anfang der achtziger Jahre sind die Steuern auf Kapital, insbesondere auf das
konzentrierteste Kapital, stufenweise und schließlich radikal gesenkt worden. Dies hatte für
unseren Zusammenhang zweierlei Folgen: Zum einen wuchs die Beweglichkeit des Kapitals,
wuchs die Möglichkeit, es frei einzusetzen, in hohem Maße; zum anderen verarmten die
öffentlichen Haushalte zunehmend – eine für das weitere Erstarken des Kapitals wichtige
Schwächung des öffentlichen Sektors.
An dieser Stelle muss auf den hochpolitischen und entdemokratisierenden Charakter von
Steuersenkungen zugunsten einflussreicher Konzerne hingewiesen werden. Jede Schwächung
staatlicher Finanzkraft, z.B. im Hinblick auf das Bildungswesen, reduziert die Fähigkeit der
öffentlichen Hand, solche Aufgaben zu erfüllen; es sind aber gerade die hoheitlichen
Institutionen, die noch einer gewissen öffentlichen Kontrolle unterliegen. Ökonomisch tritt
nun an deren Stelle die umso größere Fähigkeit der steuerlich begünstigten Konzerne, diese
Funktionen in eigener Regie und ohne derartige Kontrolle wahrzunehmen. Das ist zwar am
deutlichsten bei Steuerentlastungen zugunsten des konzentriertesten Kapitals, gilt aber
prinzipiell auch für alle Gesetzesregelungen, die einen speziellen Steuererlass für Stiftungen
und Sponsorentum vorsehen. Auch hier tritt nämlich – wie sehr die von Stiftungen und
Sponsoren Bedachten im Einzelnen davon profitieren mögen – an die Stelle abgebauter
Steuereinnahmen eine umso größere Fähigkeit privaten Kapitals, ohne jede demokratische
Kontrolle entsprechende gesellschaftliche Aufgaben – in seinem Sinne – zu übernehmen.
Funktionen und Ziele des CHE
Das CHE bezeichnet sich selbst gern als Denkfabrik. Man ist stolz darauf, sogar mit
Arbeitspapieren für die Weltbank befasst zu sein. Aber diese Bezeichnung ist eine
Beschönigung, denn das CHE ist ein Instrument, das anderswo längst vorentschiedene Ziele
durchsetzen soll und dementsprechend vorgegebene Interessen verfolgt. Freilich, es fabriziert
Gedanken. Sie sind aber nicht ausgerichtet an fundamentalen Alternativen, um
Lebensverhältnisse zu verbessern, sondern am Wie?, an den Möglichkeiten gesellschaftlicher
Durchsetzung von Zielen, die nicht ohne akademisches Raffinement erreichbar sind. Dem
CHE zum Vorteil gereicht hierbei die Fähigkeit zu Kampagnen mit langem Atem. Die „Arbeit
der Einprägung“ ist in der Tat eine Kärrner-Arbeit, denn „es braucht Zeit, damit Falsches zu
Wahrem wird“ (Bourdieu 1998, 49).
Tatsächlich stimmt das CHE inhaltlich in seinen wesentlichen hochschulpolitischen
Forderungen und Perspektiven überein mit denen des Bundesverbands der Deutschen
Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), mit
denen des Bundesverbands des Deutschen Groß- und Außenhandels sowie denen des
Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), aber auch mit den Vorschlägen des
Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft, mit dem das CHE teilweise unmittelbar
kooperiert. Schon lange vorbereitet sind die von ihm propagierten Ziele und Perspektiven
durch Ausarbeitungen des in Europa überaus einflussreichen European Round Table of
Industrialists (ERT) mit Sitz in Paris, in dem die mächtigsten Konzerne und Industriellen des
Kontinents vertreten sind. Sie werden insbesondere dort aktiv, wo es um ihre kontinentalen
oder um ihre globalen Expansionsinteressen geht; in den Hauptstädten Mittel- und Osteuropas
sind sie zur Zeit regelmäßig präsent (vgl. CEO 1999).
All diese Organisationen entwickeln und verbreiten entsprechende Informationsmaterialien
und Broschüren. Aber im geschickten, vorsichtigen, z.T. experimentellen Vorgehen,
überhaupt im professionellen Geschick der Durchsetzung ist das CHE selbst den genannten
Institutionen überlegen – ganz der ihm gestellten Aufgabe gemäß. Es ist seine Funktion, im
Sinne seines Auftrags methodisch und gezielt vorzugehen:
• durch erfahrene Nutzung und Bearbeitung der Medien, nicht zuletzt erleichtert durch die
oben beschriebenen Konzern-Verbindungen, zusätzlich durch die gegenseitigen
Verflechtungen mit dem Springer-Konzern, der ZEIT-Stiftung und dem Spiegel-Verlag
von Rudolf Augstein;
• durch Symposien und Kongresse, oft verbunden mit gezielten Abschlusserklärungen, z.B.
die als Ruck verstandene Leipziger Erklärung zur Hochschuleingangsprüfung von 1996
oder die vom CHE zusammen mit dem ausscheidenden Bundespräsidenten Herzog
organisierte Berliner Tagung vom 13. April 1999, für die rasch noch eine kleine CHEnahe
Studentenorganisation gegründet wurde;
• durch Förderung mit dem CHE kooperierender StudentInnen und Initiierung sowie
Aufbau eines Studentenverbandes namens scheme oder sCHEme, bestehend „aus
handverlesenen Studenten aus ganz Deutschland“ (so Die Zeit vom 11.2.1999);
• durch Projekte mit Modellcharakter (z.B. das genannte Modellvorhaben zur Erprobung
der globalen Steuerung von Hochschulhaushalten in Niedersachsen und zahlreiche andere
Kooperationen mit Hochschuleinrichtungen), desgleichen durch Modellentwicklungen
z.B. in Kooperation mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und mit
anderen wirtschaftsnahen Organisationen;
• durch Gewinnung weiterer Multiplikatoren, vorzugsweise als links geltender Personen,
z.B GewerkschafterInnen, und Organisationen, z.B. der Hans-Böckler-Stiftung (vgl.
Halimi 2001); nicht zuletzt durch die unentwegte Präsenz Detlef Müller-Bölings selbst in
Printmedien und in Sendungen einschlägiger Fernsehanstalten.
So tritt das CHE z.B. als Promotor für ´Leistungsgerechtigkeit´, d.h. für verschärfte
Konkurrenz unter Lehrenden und Lernenden auf, ferner für die Einführung von
Studiengeldern – sie sind von strategischer Bedeutung und werden, schöngefärbt,
Kostenbeteiligung genannt –, für Hochschuleingangsprüfungen, für die Einsetzung von
Hochschulräten (Beiräten, Kuratorien), bezeichnet als ´Vertretungen gesellschaftlicher
Gruppen´ (keineswegs nur mit beratender Funktion), für neue, nämlich privatisierte Formen
der Hochschulfinanzierung (mit allen Folgen auch inhaltlicher Abhängigkeit), für neue
Strukturen der inneruniversitären Mittelverteilung, für eine damit verbundene Konzentration
der Führungsfunktionen an den Universitäten auf Dekane und den Präsidenten (mit großen
Machtbefugnissen aufgrund ihrer Mittelverteilungsprivilegien) sowie für die Einführung von
Evaluationen, die auch bei der Lehre im wesentlichen nicht von den Studierenden getragen
werden sollen. All dies soll letztlich eine intensive Einflussnahme seitens privater Geldgeber
auf inhaltliche Prozesse und personelle Entscheidungen garantieren, ja, wo es nötig erscheint,
bis in Einzelheiten hinein den Durchgriff des Kapitals ermöglichen, wie es bereits 1997 in
dem heftigen Konflikt zwischen dem Vorstandsvorsitzenden des Bertelsmann-Konzerns,
Mark Wössner, und der vom Konzern abhängigen Privatuniversität Herdecke vorexerziert
worden ist (vgl. Die Welt vom 24. März 1997).
Im Interesse an der Bekämpfung und Verhinderung einer „undifferenzierten
Demokratisierung der Hochschulen“ (Müller-Böling, Süddeutsche Zeitung vom 21. Februar
1998) tritt das gewaltige Eingriffsinteresse, das mit solchen ´Reformen´ durchgesetzt werden
soll, klar hervor. Die Durchsetzung all dessen ist trotz aller noch herrschenden Lethargie an
den Hochschulen nicht leicht möglich. Da ist man schon auf Verschleierungsbegriffe wie
Autonomie, größere Handlungsspielräume, doppelte Legitimation, neue Formen der
Partizipation etc. angewiesen. Anders wären die unternehmerähnlichen Führungsfunktionen
des CHE zu offensichtlich und würden stärkeren Widerstand provozieren. Und die Formel
korporative Autonomie hört sich doch einschmeichelnder an als offene Propaganda für
Führer-Strukturen.
Abbau von Demokratie und Kritikfähigkeit
Das, was die ´Reformen´ durchsetzen sollen, geht so weit, dass es sich verbietet, sie nur als
vorübergehende Phänomene zu analysieren. Wenn die größten Konzerne, unterstützt von
weiteren Industrieverbänden, sich um diese ´Reformen´ kümmern und dies mit hohem
Aufwand und Kosten betreiben, dann sind die Interessen daran offensichtlich gewaltig. Umso
notwendiger ist es, deren Grundlagen zu untersuchen. Im Folgenden seien zwei Erklärungen
angeboten, beide bezogen auf historisch-ökonomische Entwicklungen: Zum einen geht es um
Demokratie und um Kritikfähigkeit sowie um deren Dynamik im Verhältnis zur der des
Kapitals; zum andern geht es um das immer virulentere Expansionsinteresse, genauer: um die
Expansionsnotwendigkeit des Kapitals, und zwar im internationalen Maßstab. Angesichts der
fortgeschrittenen Kombination von Geheimhaltung und Verwirrungspolitik, verbunden mit
taktischer Flexibilität, erfordern die Ermittlungen in Bezug auf einen solchen Gegenstand ein
geradezu kriminalistisches Vorgehen. In diesem Sinne sind meine Erklärungsangebote
mindestens noch ergänzungsbedürftig.
Die oben beschriebenen Aktivitäten, die die Hochschul-´Reformen´ vorantreiben sollen, sind
kein Skandal, der einer antidemokratischen Haltung nur personell zuzuordnen wäre, sondern
das logische Ergebnis eines mit jedem Konzentrationsschub notwendigerweise wachsenden
Widerspruchs: Je mächtiger und gewaltiger das konzentrierte Kapital auftritt, desto
unerträglicher werden ihm alle demokratischen bzw. sozialen Bändigungsversuche und
institutionellen Regelungen. Deren Einschränkung oder Beseitigung ist kein willkürliches,
sondern sein expansionsbedingtes, also lebensnotwendiges Ziel. Es geht hier eben nicht nur
um reine Ökonomie, um billige, kurzfristig verwertbare Arbeit in Forschung und Lehre oder
auch nur um billige und kurzfristig abgeschlossene Ausbildung (so vor allem in den neuen
Bachelor-Studiengängen); es geht darüber hinaus – und wiederum nicht nur – um eine nicht
zuletzt ideologische Ausrichtung des Studiums allein auf Marktprinzipien, auf ein
Selbstverständnis der eigenen Qualifikation, wonach diese nichts anderes mehr darstellen soll
als eine ´Investition in die eigene Person´ (deutlich insbesondere bei Studiengebühren).
Um all dies geht es zwar auch, aber letztlich stehen im Mittelpunkt längerfristige, strategische
politisch-ökonomische Perspektiven: die Durchsetzung einer Art ´Sachgerechtheit´ als
Prinzip, eine mentale Einstimmung, die sich jedes Fragen oder gar In-Frage-Stellen
hinsichtlich der Bedingungen von Vorgängen oder Maßnahmen verbietet, so dass diese
gleichsam als religiös oder naturgesetzlich akzeptiert werden. Sie sind einer demokratischen
Perspektive auf die Hochschulen und ihrer aufklärerischen Funktion, die Menschen aus ihrer
Opferrolle herauszuholen, ihnen die Bedingungen ihres Handelns verstehbar und ihr eigenes
Handeln begreifbar zu machen, diametral entgegen gesetzt. Folge soll vielmehr sein, dass z.B.
der Abbau von 50 Prozent der Studierendenzahlen als Ergebnis einer unwiderstehlichen,
durch das Marktgeschehen erzwungenen Naturgesetzlichkeit gilt. Es geht dabei um den
Versuch einer Ersetzung von Politik durch marktgesetzliche ´Sachgerechtheit´ und um den
Aufbau von Strukturen, deren Sinn es nicht zuletzt ist, jeden Widerstand als widersinnig, als
naturwidrig, letztlich als paranoid darzustellen, als Selbstschädigung der Subjekte, die ihn
leisten. Daher: Eliminierung allgemein-politischer Interessen, nachdem allgemein-politische
Äußerungen von VertreterInnen der Studierenden längst verboten sind, Eliminierung der
Befähigung zu allgemein-politischer Analyse, Eliminierung von Utopien und der an ihnen
ausgerichteten Denkformen und ihre Ersetzung durch das kalte Kalkül als Lebensperspektive.
Allgemein-politische Interessen – sowohl allgemein in der Gesellschaft als auch gerade unter
den Studierenden – stellen für die Freiheit des Kapitals eine potenzielle Einschränkung, also
eine Gefahr dar und werden so wahrgenommen. Die Frage der Studiengebühren ist politisch
hier angesiedelt: Mit ihnen sollen im Rahmen von ´Sparmaßnahmen´ zwar auch Einnahmen
zu Gunsten der öffentlichen Haushalte erzielt werden. Aber vor allem geht es um eine soziale
und eine ideologische Selektion, mit der letztlich durchgesetzt werden soll, dass nur noch
solche Mentalitäten geduldet und gefördert werden, die sich an den ´Gesetzen des Marktes´
orientieren.
All dies sind in Wissenschaft und Forschung keine völlig neuen Phänomene. Entsprechende
Mechanismen der Drittmittel-Finanzierung sind längst verbreitet und jene Abhängigkeit
damit konstituiert. Aber sie flächendeckend zu etablieren, sie zum Grundprinzip aller
Wissenschaft, Forschung und Lehre zu erheben, das ist das Ziel der aktuellen
Veränderungsprozesse. Damit soll die konsequente Einbindung aller Hochschulangehörigen
in das marktgerechte Unterdrückungssystem durchgesetzt werden. Vielleicht gibt es bereits
heute ein ideales Vorbild für die Strukturen, die letztlich angepeilt werden. Im Oktober 1998
hat die Bertelsmann AG eine hauseigene Corporate University eröffnet, in Form einer
virtuellen Universität, perfekt ausgerichtet auf die Interessen des Konzerns: Führungskräfte
aus 50 Ländern werden hier in ihre Tätigkeiten im Konzern eingewiesen und periodisch
weiterqualifiziert. Dabei soll es nicht nur um die Vermittlung substanzieller Qualifikationen
gehen, sondern zugleich und vor allem um die Schaffung eines neuen Bewusstseins, nämlich
einer Corporate Identity, die das Denken über den Dienst am Konzernkapital hinaus
ausschließt, die also hoch effektiv den Gesetzen dieses Kapitals angepasst ist. Nur – was unter
hochbezahlten Konzernfunktionären widerstandslos hingenommen werden mag, braucht
selbst an künftig umgestülpten Hochschulen nicht widerstandslos zu funktionieren.
Expansionsinteressen seit 1990
Im Jahr 1990 hob der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dieter Würzen, am
internationalen Handel und dem ihm zugrundeliegenden Vertragswerk des General
Agreement on Tariffs and Trade folgende Problembereiche hervor: Zum einen überlasse
GATT den Regierungen noch zu weite Bereiche politischer Entscheidungen; es komme
vielmehr darauf an, „to limit the latitude of political decisions“. Würzen betonte dabei
besonders den Bereich der „protection of intellectual property“, den Schutz geistigen
Eigentums. Zum andern müsse das GATT auf landwirtschaftliche und Textilprodukte
ausgeweitet werden (Oppermann/ Molsberger 1991, 55). Er hat damit in der achten GATTVerhandlungsrunde,
der so genannten Uruguay-Runde, ein Anliegen artikuliert, das offenbar
auch die Bundesregierung teilt: die konsequente Kommerzialisierung geistiger Prozesse und
Produkte.
Das ursprüngliche GATT von 1948 hatte sich auf die klassischen Industriegüter konzentriert
und den Handel mit ihnen geregelt. Das Interesse an weiteren Liberalisierungen, d.h.
ausgedehnteren Zugriffsmöglichkeiten der stärksten Handelsnationen, war Mitte der achtziger
Jahre so weit fortgeschritten, dass mit der achten GATT-Verhandlungsrunde sowohl eine
Ausweitung der vom GATT erfassten Güter und Eigentumsrechte Hauptgegenstand der
Verhandlungen wurde als auch neue Formen und Instanzen des internationalen
Handelssystems. Erweitert wurde der Kreis der erfassten Güter zunächst um
landwirtschaftliche Güter und solche der Textilbranche, sodann aber insbesondere um den
großen Bereich des geistigen Eigentums, der intellectual property rights. Er wird in der
Schlussakte der Uruguay-Runde durch das gesonderte, 73 Artikel umfassende Abkommen
über Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) erfasst (May 1994, 97-
99; Buck/ Baumann 1994, 131-156).
Dessen Art. 4 legt fest, dass die Mitglieder der Welthandelsorganisation verpflichtet sind,
„alle Vorteile, Begünstigungen, Befreiungen und Rechte, die sie im Zusammenhang mit
Rechten des geistigen Eigentums einem anderen Land oder einem Staatsbürger eines anderen
Landes zugestehen, unverzüglich und bedingungslos für alle Rechte des geistigen Eigentums
allen anderen WTO-Mitgliedsstaaten und ihren Staatsbürgern auch zu gewähren“ (Senti 1994,
42). Des weiteren gilt nach diesem Abkommen das Prinzip der Gleichstellung von Inländern
und Ausländern beim Handel mit solchen Rechten. Das klingt zunächst harmlos, denn es
beinhaltet nichts anderes, als aus den traditionellen Handelsbedingungen bezüglich
industrieller Produkte längst bekannt ist.
Tatsächlich aber geht mit dem Wechsel des Gegenstands von Industrieprodukten zu geistigen
Eigentumsrechten ein grundlegender Wandel in den gesellschaftlichen und politischen Folgen
vor sich. So ist die ökonomisch-rechtliche Regelung geistigen Eigentums in allen modernen
Staaten viel komplexer als im Falle von Industrieprodukten. In konsequenter Anwendung der
beiden Prinzipien der Meistbegünstigung und der Inländer-Ausländer-Gleichbehandlung
müssten ausländische Investoren beim Aufkauf geistigen Eigentums „auch in den Genuss
sämtlicher Förderungsmittel, Steuervergünstigungen, Investitionsanreize kommen, die die
Länder inländischen Investoren gewähren“ (Mies 1998, 122). Ergebnis der Uruguay-Runde
war außerdem die Gründung der World Trade Organisation (WTO) im Jahre 1995, die
seitdem weit mehr Kontrollrechte besitzt als alle ihre Vorgängerinnen. Neu war nunmehr vor
allem, dass die Handelsregelungen und ihre Überwachung sich nicht mehr nur auf die Grenze
selbst bezog, auf den grenzüberschreitenden Transport. Vielmehr war nunmehr ein Regime
etabliert, das sich mitten in die Staaten hinein auswirkte.
Wohin die Entwicklung gehen sollte, zeigte sich sodann bei den Verhandlungen zum
Multilateral Agreement on Investment (MAI, in Glunk 1998, 13-127). Seit 1995 wurden
Verhandlungen darüber in Paris, in den Räumen der OECD, durch Repräsentanten der 29
OECD-Mitgliedsländer geführt, in so geheimer Weise, dass erst zwei Jahre später über diese
Verhandlungen in der Öffentlichkeit Näheres bekannt wurde (Mies/ v. Werlhof 1999). Die
Beratungen zum MAI waren ein klassisches Beispiel von Verhandlungen, die vor der
Öffentlichkeit geheimgehalten werden sollten. Der Inhalt des Abkommens hätte nur ein
gesetzgeberisches Schnellverfahren erlaubt, weil jede ernsthafte Kenntnisnahme seine
Verabschiedung prekär gemacht hätte. Diese scheiterte schließlich 1998 am Widerstand
Frankreichs, freilich unterstützt durch eine sich rasch entwickelnde Widerstandsbewegung in
zahlreichen Ländern. Wäre das MAI in Kraft getreten, so wäre der oben zitierte Wunsch des
deutschen Wirtschaftsstaatssekretärs Würzen „to limit the latitude of political decisions“
umfassend erfüllt worden. Der MAI-Entwurf zeigt, in welche Richtung die weitere
Entwicklung der ökonomischen Beziehungen zwischen den Staaten gehen sollen, die auf der
Ebene der WTO und vergleichbaren Institutionen verhandelt werden:
Über die beiden oben genannten Prinzipien der Meistbegünstigung und der Gleichbehandlung
hinaus ist im MAI-Entwurf vorgesehen, dass Bildungsinstitutionen, die in Deutschland ja
Ländersache sind, als Staatsmonopole gelten, die als solche auf kommerzielle Betriebsformen
umgestellt werden und künftig „ausschließlich nach kommerziellen Kriterien handeln“ sollten
(Mies/ v. Werlhof 1999, 123). Damit ist zwar noch nicht notwendigerweise Privatisierung
verlangt, aber man braucht längst auch in Deutschland unter Hinweis auf ´die Notwendigkeit
zu sparen´ nur das Budget zu kürzen, Schritt für Schritt und verbunden mit zermürbenden
Anforderungen, dann stellt sich das Interesse der Institutionen, die budgetären Lücken
privatwirtschaftlich zu schließen – mit geistigen Produkten zu handeln, soziale Prinzipien des
bisherigen Hochschulwesens über Bord zu werfen, Studiengebühren zu verlangen u.a.m. –,
wie von selbst ein.
Geht es bei dem skizzierten Prozess – von GATT über die Uruguay-Runde bis hin zur WTO
und den vorläufig abgewehrten Regelungen des MAI, nicht zu vergessen die EU-Verträge seit
Maastricht 1991 – um den Zugriff auf schrittweise neu eroberte gesellschaftliche Bereiche,
vor allem um den Zugriff auf geistiges Eigentum? In der Tat läge dann die Verfügung über
Forschung, Bildung, Studium in höchstem Kapitalinteresse. Besteht das Geheimnis der
vielgepriesenen Wissensgesellschaft gerade darin, diese gesellschaftlichen Bereiche
konsequent und lückenlos dem Kapital zu unterwerfen? Dann aber wäre es realitätsnäher,
statt von Privatisierung und Liberalisierung von Kolonisierung des Bildungswesens zu
sprechen, denn es ist ökonomische Ungleichheit, die formale Gleichheit und Freiheit so
profitabel und herrschaftsträchtig macht. Wenn dies die Grundlagen der ´Reformen´ der
Hochschule sind, dann wird deutlich, wieviel Aufwand bei deren Durchsetzung noch zu
gewärtigen ist – und auch, wie wichtig es ist, diese Grundlagen zu ermitteln und zu
analysieren.
Pierre Bourdieu hat auf die Mühe hingewiesen, die die Erfindung der schönfärberischen
Sprache und die Verdrehung von Falschem zu Wahrem bereiten. Vielleicht hat aber doch
schon der alte Hegel Recht. Von seinem Gespräch mit Goethe am 18. Oktober 1827 berichtet
Eckermann: „Sodann wendete sich das Gespräch auf das Wesen der Dialektik. 'Es ist im
Grunde nichts weiter', sagte Hegel, 'als der geregelte, methodisch ausgebildete
Widerspruchsgeist, der jedem Menschen innewohnt, und welche Gabe sich groß erweiset in
Unterscheidung des Wahren vom Falschen.' 'Wenn nur', fiel Goethe ein, 'solche geistigen
Künste und Gewandtheiten nicht 'häufig gemißbraucht und dazu verwendet würden, um das
Falsche wahr und das Wahre falsch zu machen!' 'Dergleichen geschieht wohl', erwiderte
Hegel, 'aber nur von Leuten, die geistig krank sind.'“ (zit.n. Gutenberg 2001)
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