Bleibt wach, Bleibt wach, Bleibt wach, Bleibt wach Wie die Politiker das Volk verarschen: Einkalkulierte Menschenopfer.Erste Ergänzung
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Einkalkulierte Menschenopfer.Erste Ergänzung

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ür eine menschenfreundliche Energiepolitik
Dr. med. Monika Brodmann, Praesidentin PSR IPPNW, Schweiz
Im Jahr 2000 läuft das Moratorium für den Bau neuer AKW aus. Vor den Abstimmungen über die
Ausstiegs- und die Moratoriums-Initiative im Jahre 1990 liess der Bundesrat verlauten, falls das Volk dem
Moratorium zustimme, bedeute dies den Ausstieg aus der Atomenergie. Stattdessen setzt der Bundesrat
heute auf Leistungserhöhung: Die Betreiber des AKW Mühleberg dürfen mehr aus ihrem Reaktor
herausholen – Leibstadt soll die Bewilligung dazu noch dieses Jahr erhalten. Realisiert der Bundesrat
seine Leistungserhöhungs-Pläne in allen AKW, ergibt dies eine zusätzliche Leistung, die in etwa einem
neuen AKW in der Grössenordnung von Beznau oder Mühleberg entspricht. Derweil eine
Leistungserhöhung bekanntermassen das Risiko überproportional steigert und zudem gegen den Geist
der von uns gewonnenen Moratoriumsabstimmung verstösst. Hat das Schweizervolk – vier Jahre nach
Tschernobyl – diese Initiative nicht hauptsächlich aus Risikoüberlegungen angenommen?
Nun werden noch im April zwei neue Anti-Atominitiativen lanciert. Das mag auf den ersten Blick unnötig
erscheinen. Angesichts der gestrandeten Investitionen (zum Beispiel in Leibstadt) denkt wohl niemand
ernsthaft, dass im nächsten Jahrhundert in der Schweiz noch ein weiteres Atomkraftwerk gebaut wird. Es
geht aber nicht allein darum, neue AKW zu verhindern. Die Vorzeichen sind heute anders als 1990: Wir
brauchen für das nächste Jahrtausend dringend einen Innovationsschub. Der kann ausschliesslich darin
bestehen, mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältig umzugehen, technologische Innovationen im
Bereiche erneuerbarer Energien zu fördern und einen sorgsameren Umgang mit unserem Biotop Erde zu
pflegen.
Neben den positiven Aspekten der neuen Energie-Initiativen «Moratorium Plus» und «Strom ohne Atom»
(Initiativtext) bleibt aber das Thema Risiko nach wie vor aktuell:
• Ein grosser Kernschmelzunfall würde die Schweiz als gesellschaftliches und staatliches Gebilde
zerstören, wie Hans-Peter Meier-Dallach und Rolf Nef in ihrer Studie «Grosskatastrophe im Kleinstaat»
(edition cultur prospectiv, Zürich 1990) dargestellt haben.
• Die Risiken kleiner Strahlendosen sind ungenügend erforscht: Die Forschungsergebnisse, die
WissenschaftlerInnen über die genetischen Folgen des GAU von Tschernobyl präsentieren, sind weit
erschreckender als erwartet (vgl. «Tschernobyl wütet im Erbgut»). Und der Wissensstand über das
Ausmass der somatischen und genetischen Schäden, die ein AKW im Normalbetrieb oder ein Endlager
verursachen, ist noch höchst bescheiden (vgl. «Krümmel und die Leukämie» sowie «Statistische
Mogeleien»).
• Das einzig Sichere: Die internationalen Strahlenschutz-Experten mussten in den vergangenen zwanzig
Jahren ihre Risikoabschätzungen massiv nach oben revidieren (vgl. «Einkalkulierte Menschenopfer», S.
8). Die Experten und Gruppen, die der Atomindustrie nahestehen, schätzen heute das Krebsrisiko um
einen Faktor 10 höher ein als noch 1977.
Die Arbeitsgruppe Strahlenschutz der PSR/IPPNW Schweiz hat es sich deswegen zur Aufgabe gemacht,
einige der wichtigsten Aspekte des Strahlenrisikos für die Lancierung des Abstimmungskampfes
darzustellen.
Diese Sondernummer «Atomstrom und Strahlenschutz» beansprucht nicht, das Thema erschöpfend zu
behandeln. Weitere Hefte zu dieser Thematik sollen folgen, um die beiden Initiativen «Strom ohne Atom»
und «MoratoriumPlus» von der Lancierung bis zur Abstimmung kontinuierlich zu begleiten. Diese
Broschüre soll den StimmbürgerInnen helfen, das Strahlenrisiko einzuschätzen; nur so werden sie auch in
der Lage sein, die gegenwärtige Energiepolitik beurteilen zu können. Und wir brauchen dringend eine
Energiewende – einen zukunftsfähigen, menschenfreundlichen Umgang mit unseren Ressourcen.

Einkalkulierte Menschenopfer
Dr. med. Martin Walter, Innere Medizin FMH, Alpenstrasse 10, 2540 Grenchen
Der Strahlenschutz soll die AKW und nicht die Menschen schützen. Anders lässt
sich die Kosten-Nutzen-Analyse der Schweizer Strahlenschutzverordnung nicht
erklären.
Von Franz-Josef Strauss ist das Zitat bekannt, die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf gefährde
die Bevölkerung nicht mehr als eine Fahrradspeichenfabrik. Die Hanauer Uranfabrik «Nukem» ist laut
ihrem Geschäftsleiter, Erwin Wehner, nicht risikoreicher als eine Filzhutfabrik.
Ein Arbeiter der Hanauerfabrik erkrankte jedoch an drei Tumoren gleichzeitig: Ein Zungenbodenkarzinom
führte zusammen mit einem Nierenkrebs und einem Hirntumor zu Herzversagen. Die
Berufsgenossenschaft anerkannte den Fall als Berufskrankheit, die Witwe musste sich aber eine Rente
von 1‘700 DM während vier Jahren hartnäckig erstreiten. Gemäss der damals geltenden
Strahlenschutzregelung hätte der Hanauer-Hilfsarbeiter in den zehn Jahren, während denen er für die
Nukem arbeitete, maximal einer Strahlendosis von 500 Millisievert (mSv) ausgesetzt sein dürfen.
Dokumentiert sind 5‘855 mSv. Offensichtlich hat man sich in der Uranfabrik nicht sonderlich um die
Strahlenschutzvorschriften gekümmert, denn beim Nukem-Arbeiter handelte es sich nicht um einen
Einzelfall. Es sind weitere Fälle dokumentiert, bei denen die sogenannten Grenzwerte massiv
überschritten wurden; einer davon mit einer Dosis von 7 882 mSv.
Die übermässige Strahlenbelastung war in der Nukem zustandegekommen, weil die Verantwortlichen für
Strahlenschutz gegen besseres Wissen ein veraltetes Rechenmodell angewendet hatten. Konkret setzten
sie die Wirksamkeit der Uran-Strahlung um einen Faktor 20 und die Strahlenbelastung durch Thorium um
einen Faktor 60 zu tief an. Mit diesem Trick konnte die Nukem die eigentliche Dosis von rund 6‘000 mSv
so weit herunterdrücken, dass sie in ihren offiziellen Unterlagen Daten auswies, die den Wert von 500 mSv
nicht gross überschritten.
Dieses Beispiel zeigt ein zentrales Übel des Strahlenschutzes auf: Strahlenschutz beruht häufig auf
Rechenmodellen und nicht auf gemessenen Daten. Für die Nukem war es wirtschaftlich günstiger, das
veraltete Rechenmodell zu wählen: Denn mit einem neueren hätte das Unternehmen viel mehr Leute
einsetzen müssen, um dieselbe Arbeit zu erledigen. Den Preis für die ökonomische Überlegung bezahlte
der Arbeiter mit dem Tod. Dahinter steckt das Prinzip ALARA («as low as reasonably achievable») – ein
Hauptglaubenssatz der offiziellen Strahlenschützer, der besagt: So wenig Strahlung wie vernünftig
realisierbar. So sind nukleare Grenzwerte immer mit der sogenannten «ökonomischen Vernunft»
verquickt.
Fragwürdige Strahlenschutz-Gremien
Strahlenschutz ist in erster Linie ein gewerkschaftliches Thema, er betrifft letztlich aber auch die ganze
Bevölkerung. Weil der Strom, den wir beziehen, anderswo Radionuklide freisetzt: Sei es beim Uranabbau
in Kanada oder Russland, sei es in der Wiederaufbereitung in Sellafield oder La Hague. Aber auch, weil
jede Nuklearanlage immer, selbst im Normalbetrieb, Radioaktivität freisetzt. Oder weil alljährlich Dutzende
von Temporärangestellten während der Sommerwartung unsere AKW revidieren müssen und dabei ihre
Dosen abbekommen.
Wer welchen Strahlendosen ausgesetzt sein darf, ist in der Schweiz im Strahlenschutzgesetz (StSG) vom
22.3.91 und der dazugehörenden Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 22.6.94 geregelt. Aufschlussreich
ist, wie die darin enthaltenen Grenzwerte zustandegekommen sind.
Die meisten Länder orientieren sich, wenn sie Dosisgrenzwerte festlegen, an den Empfehlungen der
«International Commission on Radiological Protection» (ICRP). Diese internationale
Strahlenschutzkommission ist indes umstritten, da sie sich selbst konstituiert und aus Physikern und
Politikern zusammengesetzt ist, die im Ruf stehen, der Atomindustrie nahezustehen. Mitglied dieses
Gremiums ist beispielsweise auch Juri Iljin, der 1986 für den medizinischen Teil des Managements des
Reaktorunfalls von Tschernobyl verantwortlich gewesen war. Er betrieb damals gezielte Desinformation
und verkündete der betroffenen Bevölkerung, in der Sowjetunion hätten Zivilpersonen keinen Schaden von
Tschernobyl davongetragen.
Wieviele Krebsfälle sind akzeptabel?
Landläufig herrscht die Meinung, Ziel der Grenzwerte sei es, zu vermeiden, dass durch Strahlenexposition
Krebs verursacht wird. Das lässt sich aber im Strahlenschutz nicht bewerkstelligen, da – so der Leitsatz
des Strahlenschutzes – jede Dosis Krebs verursachen kann.
Deshalb versucht zum Beispiel die ICRP hochzurechnen, wieviele Krebsfälle eine entsprechende
Strahlendosis verursacht. Aufgrund dieser Berechnung macht man dann eine Kosten-Nutzen-Analyse, die
in die entsprechenden Verordnungen und Schutzmassnahmen einfliesst. Diese Kosten-Nutzen-Analyse
darf man aber nicht ExpertInnen überlassen. Sie können lediglich die wissenschaftlichen Leitplanken
legen.
Denn die Kosten-Nutzen-Analyse bedeutet letztlich nichts anderes, als dass man definiert, wieviele
zusätzliche Krebstote man bereit ist zu akzeptieren. Diese Frage muss demokratisch ausgehandelt
werden. Ergo müsste auch die Strahlenschutzverordnung auf einem basisdemokratischen Prozess
beruhen – und darf nicht von oben erlassen werden. Diese öffentliche Auseinandersetzung versucht
jedoch die Nuklearlobby, die immer noch vehement auf die «Option Kernenergie» setzt, tunlichst zu
verhindern. Indem sie unter anderem versucht, mit absurden Thesen über die Gefährlichkeit von
Fahrradspeichen und Filzhüten die Öffentlichkeit einzunebeln. Derweil sich jeder und jede Gedanken
machen sollte, wieviele Krebskranke und -tote er oder sie gewillt ist, dem Nuklearstrom zu opfern.
Drei Tote zuviel
Wie Menschen nach Kosten-Nutzen-Analyse geopfert werden, lässt sich am Beispiel des Grenzwertes für
«beruflich strahlenexponierte Personen» – das betrifft unter anderem die AKW-Angestellten und das
medizinische Personal – aufzeigen. Die jährlichen Höchstdosen für diese Berufsleute sind in der
Schweizer Strahlenschutzverordnung festgelegt; es gilt für sie ein Grenzwert von 20 Millisievert pro Jahr.
Der kam wie folgt zustande: Die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP geht – wie übrigens auch
die Schweizer Behörden – davon aus, dass von 100 ArbeiterInnen während eines Berufslebens von 40
Jahren 3 bei einem Berufsunfall und/oder an einer Berufskrankheit sterben dürfen. Die
Strahlenschutzverantwortlichen legten dabei ein Risiko (an einer zusätzlichen Krebserkrankung zu
sterben) von 4 Prozent pro Sievert zugrunde. Dies bedeutet: Werden 100 Arbeiter verteilt über 40 Jahre
mit insgesamt einem Sievert (Sv) bestrahlt, sterben 4 von ihnen an einem berufsbedingten Strahlenkrebs.
Um lediglich auf 3 zusätzliche Strahlenkrebs-Todesfälle zu kommen, darf man als Arbeiter – gemäss der
Risikoabschätzung der ICRP – während eines Berufslebens mit 750 Millisievert (1000 mSv gleich 1 Sv)
bestrahlt werden; was bei einem 40jährigen Berufsleben pro Jahr 18,4 mSv ergibt.
Die ICRP forderte aufgrund dieser Rechnung einen Grenzwert von 20 mSv pro Jahr für beruflich
strahlenexponierte Personen im Durchschnitt über 40 Berufsjahre; sie «erlaubte» aber gleichzeitig
Ausnahmen von bis zu 50 mSv/Jahr, sofern die Summendosis der letzten 5 Jahre einschliesslich des
laufenden Jahres unter 100 mSv liegt. Dass gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation ILO an jedem
Arbeitsplatz sämtliche Gefahrenpfade berücksichtigt werden müssen1 – ein Arbeiter kann in einem AKW
auch von der Leiter fallen und tot sein –, haben die Strahlenschützer vergessen. Sie tun so, als ob in einer
Nuklearanlage keine normalen Unfälle geschehen würden. Doch lässt sich in der Schweiz leicht das
Gegenteil belegen: 1992 kamen im AKW Beznau bei einem nicht-nuklearen Unfall zwei Arbeiter ums
Leben.
Als die Schweizer Strahlenschutzverordnung 1993 mit der 20-Millisievert-Regelung in die Vernehmlassung
ging, wurde der Ex-Gewerkschafterin Bundesrätin Ruth Dreifuss dargelegt, wie fragwürdig und ILO-widrig
diese Regelung ist.1 Doch weder die Bundesrätin, noch der Vernehmlassungsbericht ging auf die Kritik ein.
Der 20-Millisievert-Grenzwert gelangte diskussionslos in die Strahlenschutzverordnung.
Unterschiedliche Risikoabschätzungen
Das Schweizer Strahlenschutzgesetz ist profund und würde sehr wohl vernünftige
Strahlenschutzmassnahmen zulassen. Doch der Vollzug mit der Strahlenschutzverordnung ist permissiv –
und wie oben gezeigt zum Teil gar verwerflich. Das hängt mit den abstrakten Berechnungen zusammen,
die dahinter stehen. Diese Berechnungsmodi basieren zudem auf Risikoüberlegungen, die zum Teil
äusserst fragwürdig sind.
Die ICRP erhebt ihre Berechnungen aufgrund einer Reihe von bestrahlten Personen (z. B. den
Atombombenopfern von Japan). Gleichzeitig stellt sie aber auch Hochrechnungen an, die wissenschaftlich
weder nachvollziehbar, geschweige denn begründbar sind (vgl. den Text von Christian Küppers «Jede
Dosis kann Krebs auslösen»).
Die ICRP geht zwar bei ihren Argumentationen auf andere wissenschaftliche Gremien und deren Arbeit
ein. Sie kommt am Schluss aber trotzdem stets zu viel günstigeren Ergebnissen als zum Beispiel die
Radiation Effects Research Foundation (RERF)2, eine amerikanisch-japanische Kommission, die seit
Jahren die Strahlenfolgen der Bombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki auswertet (vgl. Fig. 1).
Die Risikozahlen, die die ICRP publiziert hat, sind in den vergangenen Jahren massiv nach oben korrigiert
worden – weil die RERF in Japan festgestellt hatte, dass weit geringere Dosen mehr Krebsfälle
verursachten als ursprünglich angenommen.
Daneben existieren als wichtiges Entscheidungsinstrument die BEIR-Berichte (Biological effects of Ionizing
Radiations). Von grosser Wichtigkeit ist der sogenannte BEIR-V-Report, den das «Committee on the
Biological Effects of Ionizing Radiations» für das «US National Research Council» verfasst und 1990
publiziert hat.7 Das Committee hat darin seine früheren Risikoüberlegungen – nachzulesen im Bericht
BEIR III (1980)6 – deutlich nach oben revidiert. Ferner existieren die Daten der UNSCEAR (United Nations
Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), einer wissenschaftlichen Organisation der
Vereinten Nationen, die regelmässig über das Strahlenrisiko berichtet. Eins ist augenfällig: Die
Risikozahlen, die offizielle Strahlenschutzgremien in den letzten Jahren publiziert haben, steigen dauernd
an. Man gibt also zu, dass es weit weniger Strahlung braucht, um Krebs zu verursachen, als man noch vor
zehn, zwanzig Jahren behauptet hat. Kommt noch hinzu, dass unabhängige WissenschaftlerInnen in ihren
Berechnungen sogar noch zu weit höheren Risikoabschätzungen gelangen (Fig 1.).
Der Niedrigdosisabzug
Auf einen wesentlichen Punkt des heutigen Strahlenschutzkonzeptes der ICRP macht Christian
Küppers in seinem Artikel aufmerksam: Der sogenannte Niedrigdosis-Abzugsfaktor. Die ICRP wendet
diesen Niedrigdosis-Abzugsfaktor in Bereichen an, wo Leute an ihrem Arbeitsplatz zwar permanent, doch
relativ kleinen Strahlendosen ausgesetzt sind; also bei Atomarbeitern und beim medizinischen Personal.
Der Niedrigdosis-Abzug heisst nichts anderes, als dass die ICRP bei diesen Strahlenexponierten das
Risiko halbiert. Sie geht also davon aus, die Gefahr an Krebs zu erkranken sei um die Hälfte verringert,
wenn man kleinen Strahlendosen ausgesetzt ist. Diese Annahme ist nichts anderes als ein politisch
motiviertes, wissenschaftliches Abenteuer, für das es keine gültigen Hinweise, geschweige denn Beweise
gibt. Möglicherweise ist die Situation nämlich gerade umgekehrt – und das Risiko ist bei langandauernder
Niedrigstrahlung höher, als man bei linearer Extrapolation annehmen könnte.
Der BEIR-V-Bericht7, der der ICRP als wichtigste Grundlage für ihre neuesten Empfehlungen8 dient,
schlägt aus traditionellen Gründen einen Niedrigdosisabzug vor. Im BEIR-Bericht konnte jedoch aufgrund
der neuen Ergebnisse der Zahlen von Hiroshima und Nagasaki9 zumindest für die soliden Tumore (Krebse
ohne Leukämien) kein statistischer Hinweis mehr gefunden werden, der einen Niedrigdosisabzug
wissenschaftlich gerechtfertigt erscheinen liesse. Das Risiko müsste also von den Schweizer
Verantwortlichen für den Strahlenschutz eines Normmenschen nicht mit 4%/Sv, sondern mit 8%/Sv
eingesetzt werden – weil 8 und nicht nur 4 Menschen an einem Strahlenkrebs sterben, wenn man 100
Personen einer Dosis von 1 Sv aussetzt. Das würde einer Verdoppelung des Risikos entsprechen.9
Der «National Radiation Protection Board» (NRPB), die Strahlenschutzkommission Britanniens, schätzte
1992 das Risiko gar auf 10%/Sv.4 Beachtenswert ist, dass der NRPB seine Risikoberechnungen gerade
aus dem niedrigen Strahlenbereich errechnet: Er verwendete Daten von den Arbeitern der britischen AKW,
der Wiederaufbereitungsanlagen (WAA) und den nationalen Atomwaffenfabriken – statt wie bislang üblich
Daten aus dem Bereich hoher Strahlendosen (Überlebende von Hiroshima und Nagasaki10 u.a.) zu
extrapolieren. Die Ergebnisse, die der NRPB 1992 publiziert hat, sind der Quasibeweis für die Irrelevanz
des sogenannten Niedrigdosis-Abzugsfaktors.4 Nur sollte man auch diese Daten mit Vorsicht geniessen,
da der NRPB der Atomindustrie durchwegs freundlich gesinnt ist.
Alara, das Prinzip der Unvernunft
Wozu gibt es eigentlich einen Strahlenschutz, dessen wichtigstes Element der Opfergedanke zu sein
scheint? Gilt der Strahlenschutz dem Schutz der AKW vor aufgebrachten Menschen? Hat man
Grenzwerte geschaffen, um der Wirtschaft ein reibungsloses Funktionieren zu garantieren? Sind wir nicht
auf dem besten Weg, der wirtschaftlichen Vernunft, der alten Alara-Lüge unsere Lebensgrundlagen zu
opfern? Das Alara-Prinzip «so wenig Strahlung wie vernünftig realisierbar» mag noch vernünftig klingen.
Aber was heisst Vernunft? Was heisst, die Strahlendosis vernünftig tief zu halten? Wer ist zu schützen?
Der Navajo-Indianer? Die Kinder von La Hague? Den Nutzen aus ihren Krankheiten ziehen wir aus der
Steckdose.
Wir wollen einen Strahlenschutz, der die Menschen wirksam schützt und keinen für den Schutz von
Atomanlagen. Wir wollen den Ausstieg aus der Atomenergie.
1 vgl. Übereinkommen 155 der Internationalen Arbeitskonferenz vom 22.6.1981, in dem in Artikel 11, Absatz b) steht:
« (…) die Bestimmung der Arbeitsverfahren sowie der Stoffe und Einwirkungen, gegenüber denen eine Exposition zu verbieten, zu
begrenzen oder der Genehmigung oder Überwachung durch die zustän-dige(n) Stelle(n) zu unterwerfen ist;
Gesundheitsgefahren, die durch die gleichzeitige Exposition gegenüber mehreren Stoffen oder Einwirkungen verursacht werden,
sind zu berücksichtigen.» Für die «Erfüllung der (obigen) Aufgabe» haben «die zuständigen Stellen zu sorgen».
2 Preston, D. L., Pierce, D. A.: The Effect of Changes in Dosimetry on Cancer Mortality Risk Estimates in the Atomic Bomb
Survivors, RERF, TR 9-87
3 BEIR-III-Skandal: siehe Graeub R.: Der Petkau-Effekt, Bern 1990, S. 73 ff
4 Kendall G.M., Muirhead C.R., MacGibbon B.H., O’Hagan J.A., Conquest A.J., Goodill A.A., Butland B.K., Fell T.P., Jackson D.A.,
Webb M.A., Haylock R.G.E., Thomas J.M. and Silk T.J.: First Analysis of the National Registry for Radiation Workers:
Occupational Exposure to Ionising Radiation and Mortality. National Radiological Protection Board (NRPB), Jan. 1992
5 Wolfgang Köhnlein: Risk estimates of Low-Level Ionizing Radiation. http://www.foe.arc. net.au/kohnpaper.htm
6 Committee on the Biological Effects of Ionizing Radiations: The Effects on Populations of Exposure to Low Level of Ionizing
Radiation: 1980. National Academy Press, Washington D.C., 1980
7 Committee on the Biological Effects of Ionizing Radiations: Health Effects of Exposure to Low Levels of Ionizing Radiation. BEIR
V, National Academy Press, Washington D.C., 1990
8 ICRP: Draft 1990, Publication 60: 1990 Recommandations of the International Commission on Radiological Protection.
Publication 60. Annals of the ICRP, 21, Nos 1-3 (1991)
9 Mario Schmidt: Der Diskussionsstand zum Strahlenkrebsrisiko und notwendige Konsequenzen für den Strahlenschutz. WSIMitteilungen
1990. Mario Schmidt: Der BEIR V-Report: Abschluss oder Anfang einer kontroversen Diskussion über das
Strahlenkrebsrisiko? (Anknüpfung an den ifeu-Bericht Nr. 52 M. Schmidt: Die neuen Ergebnisse aus Hiroshima und Nagasaki
über das strahleninduzierte Krebsrisiko, Heidelberg, 1989
10Hiroshima and Nagasaki, The Physical, Medical and Social Effects of the Atomic Bombings. The Committee for the compilation
of Materials on damage caused by the atomic bombs in Hiroshima and Nagasaki. Hutchinson 1981: ISBN 0 09 145640 1
Fig 1: Die Grafik zeigt die Risikoeinschätzung der verschiedenen offiziellen, atomfreundlichen Gremien
und der beiden unabhängigen Experten Köhnlein und Nussbaum. Die Säulen geben an, wieviele
zusätzliche Krebstote zu erwarten sind, wenn 100 Personen mit 1 Sievert (Sv) bestrahlt werden. Dieses
Risiko wird auch als Prozentzahel ausgedrückt: Geht man zum Beispiel von 10 zusätzlichen Krebstoten
pro 1 Sievert aus, spricht man von 10%/Sv. Die unterschiedlich hohen Säulenpaare geben eine
Risikospanne an, welche aufgrund verschiedener Berechnungsmodelle oder statistischer Unsicherheiten
der Gremien zustandekommt.
1.17
6.2
0.7
1.7
1.25
1.25
1.5
5
1
4.4 5.8
18
4.2
11
5.4
12.4
4 4
25 25
10 10
0
5
10
15
20
25
Anzahl zusätliche Krebstote %/Sv
BEIR (1972)
Unscear (1977)
ICRP (1977)
BEIR III (1980)
Charles et al
RERF (1987)
Unscear (1988)
BEIR V (1990)
ICRP (1990)
Köhnlein/Nussbaum
(1990)
NRPB (1992)
Publizierende Organisationen
Risikoeinschätzung Internationaler Gremien
Minimales Risiko
Maximales Risiko
BEIR: (Committee on) Biological Effects of Ionizing Radiations (USA) 3
UNSCEAR: United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation(UNO)
IRCP: International Commission on Radiological Protection
NRPB: National Radiation Protection Board (UK) 4
Köhnlein und Nussbaum : http//www.foe.arc.net.au/kohnpaper.htm

Jede Dosis kann Krebs Auslösen
Niemand kann sagen, wie gefährlich radioaktive Strahlung wirklich ist. Die heutigen Strahlen-
Risikoberechnungen basieren auf Annahmen, Hochrechnungen und fiktiven Referenzpersonen.
Christian Küppers, Öko-Institut e.V., Bunsenstrasse 14, D-64293 Darmstadt
«Wie gefährlich ist radioaktive Strahlung?» Bereits Generationen von StrahlenschützerInnen haben sich
weltweit mit dieser Frage befasst. Dennoch steht eine definitive Antwort bislang aus. Relativ zuverlässige
Erkenntnisse über den Zusammenhang von Strahlendosis und Wirkung (Dosis-Wirkungs-Beziehung)
liegen für eher hohe Belastungen vor, insbesondere aus Untersuchungen über die Opfer der
Atombombenabwürfe in Japan, über Beschäftigte der Kerntechnik und Medizin sowie über PatientInnen,
die nuklearmedizinisch behandelt wurden. Die Strahlenwirkung im «Niedrigdosisbereich» – dies betrifft
unter anderem Belastungen, die gemäss Strahlenschutzverordnung zulässig sind – entzieht sich dagegen
bisher der quantitativen Ermittlung. Da 20 bis 25 Prozent der Bevölkerung an Krebs stirbt und diese Zahl
statistisch schwankt, könnten in der Schweiz jährlich Tausende zusätzlich an einem strahlenbedingten
Krebs sterben, ohne dass dies mit den zur Verfügung stehenden statistischen Methoden zu erkennen
wäre.
Erkenntnisse über Wirkungen hoher Strahlendosen werden wegen dieser grundsätzlichen Schwierigkeit zu
niedrigen Dosen hin extrapoliert. Dies führt zum zentralen «Lehrsatz» des Strahlenschutzes: Jede noch so
geringe Strahlenbelastung zieht mit gewisser Wahrscheinlichkeit Krebs nach sich, wobei die
Wahrscheinlichkeit mit der Dosis zunimmt. Diese Auffassung bildet denn auch die Grundlage der
Strahlenschutzverordnung, die verlangt, dass festgelegte Grenzwerte – soweit sinnvoll möglich –
unterschritten werden sollen (das sogenannte Alara-Prinzip: «As low as reasonably achievable»). Daneben
gibt es aber auch die Auffassung, niedrige Strahlendosen könnten im Vergleich zu höheren Strahlendosen
relativ stärker wirken. Eher wenige Strahlenschützer vermuten, geringe Strahlenbelastungen seien
gesundheitsfördernd.
Willkürliche Korrektur
Die Erkenntisse, die man heute hat, stammen meist aus «höheren Strahlenbelastungen in kurzer Zeit» (z.
B. bei den japanischen Bombenopfern). Im Nuklearbereich gestaltet sich die Belastung jedoch meist
anders: Die Menschen sind über lange Zeit kleineren Dosen ausgesetzt. Da man nichts weiss über
langandauernde Niedrigbestrahlung, nimmt die Internationale Strahlenschutzkomission ICRP die
Wirkungsdaten, die man von der «höheren Kurzzeitbestrahlung» hat und «korrigiert» sie: Sie halbiert ihre
Wirkung auf die Hälfte, um sie dann auf die langandauernde Niedrigbestrahlung anzuwenden. Dies ist
recht willkürlich, da kein ausreichendes wissenschaftliches Verständnis der Strahlenwirkung existiert, das
diese «Korrektur» rechtfertigen könnte.
Daten von Hiroschima und Nagasaki
Mitte der achtziger Jahre mussten die Daten aus Hiroshima und Nagasaki neu interpretiert werden. Es
hatte sich im Laufe der Jahrzehnte der Folgenauswertung gezeigt, dass widererwarten die Zahl der
Krebserkrankungen immer weiter anstieg. Zudem hat man früher die Dosis überschätzt; die Bombenopfer
waren einer geringeren Strahlung ausgesetzt, als man ursprünglich angenommen hatte. Die Erkrankungen
und Todesfälle mussten daher auf eine geringere Dosis zurückgeführt werden. Ausserdem zeigte sich,
dass das Krebsrisiko nach einer Bestrahlung proportional mit dem «normalen» Krebsrisiko wächst. Da
dieses normale Risiko mit dem Lebensalter zunimmt, nimmt auch die Wahrscheinlichkeit einer
zusätzlichen Krebserkrankung nach einer Bestrahlung mit jedem Jahr zu (Relative-Risk-Model). Dies war
ein weiterer Grund, weshalb man die Langzeitschäden bei den Untersuchungen in Japan so lange
unterschätzt hat. Das vollständige Ausmass von Strahlenschäden wird also erst mehrere Jahrzehnte nach
einer Bestrahlung sichtbar.
Das gilt selbstverständlich auch für die Folgen von Tschernobyl. Dennoch hatte kein Strahlenschützer das
relativ frühe Ansteigen der Schilddrüsenkrebsfälle bei Kindern in den betroffenen Gebieten vorhergesehen.
Dies zeigt deutliche Wissenslücken im Strahlenschutz.
Ferner stellt sich die Frage, warum man in der Nähe kerntechnischer Anlagen immer wieder
Leukämiekluster, die bislang nicht erklärt werden können, beobachtet. Seit weit über zehn Jahren ist dies
nahe der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield der Fall, seit neuerem auch bei den beiden
anderen westeuropäischen Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (Frankreich) und Dounreay
(Schottland). Die drei Anlagen setzen routinemässig radioaktive Stoffe in die Umgebung frei – und zwar
mehr als jede andere Anlage in Westeuropa. Dennoch ist mit den bisher gängigen Vorstellungen zur
Dosisberechnung und Strahlenwirkung das beobachtete Schadensausmass nicht zu erklären. Die
Beobachtung der Leukämiehäufung an allen drei Standorten kann als weiterer Hinweis auf Wissenslücken
hinsichtlich der Strahlenwirkung betrachtet werden.
Fiktive Referenzperson
Damit zu einer weiteren Schwachstelle des Strahlenschutzes, nämlich der Ermittlung der Strahlendosis.
Würde tatsächlich eine wissenschaftlich abgesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehung bekannt sein, so müsste
zur genauen Risikoermittlung immer noch die Dosis einzelner Organe des Menschen bestimmt werden.
Die Dosis ist aber eine reine Rechengrösse. Dazu die Dosis bei Einatmung radioaktiver Stoffe als Beispiel:
Messbar ist nur die Konzentration des radioaktiven Stoffs in der Atemluft. Mit der Atemrate des belasteten
Menschen (je nach körperlicher Tätigkeit oder Konstitution um einen Faktor 10 oder mehr unterschiedlich)
wird die eingeatmete Menge berechnet. Mit einem metabolischen Modell errechnet man, innert welcher
Zeit welcher Anteil des radioaktiven Stoffs aus der Lunge in andere Körperorgane transportiert
beziehungsweise wieder ausgeschieden wird.
Auch für diese Berechnung sind die individuellen Schwankungsbreiten enorm und können einen Faktor 10
nach oben oder unten überschreiten. Die ICRP hat eine fiktive «Referenzperson» definiert, für die alle
Berechnungen durchgeführt werden. Daher ist allenfalls diese fiktive Person strahlengeschützt. Die Dosis
eines realen Menschen – und damit auch dessen Risiko – kann jedoch individuell erheblich von der
Referenzperson abweichen.
Eine andere Rechengrösse ist der Wichtungsfaktor für die verschiedenen Strahlungsarten (Alpha-, Beta-,
Gamma- und Neutronenstrahlung), mit dem deren relative Wirkung auf den Menschen erfasst werden soll.
Strittig sind vor allem die Wichtungsfaktoren für Neutronenstrahlung, bei denen es in der Vergangenheit
bereits Korrekturen nach oben gab. Aber auch für das radioaktive Tritium wird aufgrund seiner besonderen
Eigenschaften seit langem international diskutiert, den Wichtungsfaktor deutlich anzuheben – geschehen
ist dies bisher nicht.
Wie leitet man Grenzwerte ab?
Da bei jeder noch so geringen Strahlendosis von Gesundheitsschäden ausgegangen wird, stellt sich die
Frage, wie Grenzwerte abgeleitet werden. Die höchsten Grenzwerte gelten für die beruflich
Strahlenexponierten. In der Schweiz beträgt der Grenzwert für diese Personen 20 Millisievert (mSv) pro
Jahr. «Normale» Personen am Zaun eines Kernkraftwerks dürfen beispielsweise nur mit 0,2 mSv pro Jahr
belastet werden.1 Von der ICRP empfohlen ist ein Grenzwert von 50 mSv pro Jahr für beruflich
Strahlenexponierte.
Noch in den achtziger Jahren wurde der Jahresgrenzwert von 50 mSv von der ICRP als ein Wert
verstanden, der sicherstellen soll, dass im Mittel über das Berufsleben etwa ein Zehntel dieses Werts nicht
überschritten wird. Dann nämlich sollte das Risiko dieser Arbeitskräfte mit dem Risiko in anderen und als
relativ sicher eingestuften Berufssparten vergleichbar sein. Über einen Zeitraum von 40 Jahren bedeutete
dies, dass nur 200 bis 240 mSv akkumuliert werden dürften.
Die ICRP berücksichtigt jedoch nicht, dass seit 1977 – dem Jahr der Erfindung dieser Begründung durch
die ICRP – in vielen Berufssparten das Unfallrisiko reduziert worden ist. Sie lässt auch die neuen
Risikoerkenntnisse aus den Untersuchungen der japanischen Bombenopfer ausser acht. Würde sie dies
miteinberechnen und wollte sie den beruflich Strahlenexponierten ein vergleichbares Risiko gewährleisten,
dem Arbeiter anderer Berufssparten ausgesetzt sind, dürften Kerntechnik-Angestellte in ihrem gesamten
Berufsleben weniger als 40 mSv – statt 200 bis 240 mSv – akkumulieren. Kernkraftwerke könnten dann
nicht mehr betrieben werden.
Die ICRP publizierte 1990 ihre «Empfehlung 60», in der sie nur noch fordert, dass innert 5 Jahren 100
mSv nicht überschritten werden dürfen, bei einem Grenzwert von weiterhin 50 mSv pro Jahr. Die
Strahlenschutzkommission ist von ihrer alten Argumentation abgerückt und gibt demnach implizit zu: Das
Risiko für viele Beschäftigte der Kerntechnik ist höher als in relativ sicheren Berufssparten.
1. Entspricht einer Extraregelung der Schweizer Sicherheitsheits-behörden (Richtlinie R-11 der KSA, ASK (spätere HSK) und KUeR: «Ziele für
den Schutz von Personen vor ionisierender Strahlung im Bereich von Kernkraftwerken») ; für nicht beruflich strahlenexponierte Personen gilt
ansonsten ein Grenzwert von 1 mSv pro Jahr.
Statistische Mogeleien
Die Schweiz braucht dringend ein flächendeckendes Krebsregister, sonst lässt sich nie
nachweisen, welche Gesundheitsschäden unsere Nuklearanlagen verursachen.
Dr. med. Martin Walter
PSR/IPPNW Schweiz hat zusammen mit Greenpeace Schweiz eine Arbeitsgruppe zum Thema
Kinderkrebs ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich vor allem mit den Krebsfällen im
süddeutschen und nordschweizerischen Raum, da sich im nördlichen Aargau an der deutschschweizerischen
Grenze die meisten Atomanlagen konzentrieren: Die AKW Beznau I/II und Leibstadt
sowie das Nuklearforschungszentrum Paul-Scherrer-Institut.
Die Arbeitsgruppe hat sich zusammengefunden, weil in Süddeutschland verschiedene
Elterngruppierungen beobachtet hatten, dass zuviele kindliche Tumore auftreten. Das Mainzer
Kinderkrebsregister hat inzwischen neue, wissenschaftliche Erhebungen angestellt, die jedoch regional
vervollständigt werden müssen. Dazu fehlt aber in den betroffenen Kantonen Solothurn und Aargau ein
entsprechendes Krebsregister.
PSR und Greenpeace verlangen, dass diese Register endlich eingerichtet werden. Dies ist dringend, da
zur Zeit noch an einer weiteren Nuklearanlage gebaut wird: Auf dem Gelände des Paul-Scherrer-Institutes
geht in ein oder zwei Jahren das zentrale atomare Zwischenlager (Zwilag) in Betrieb. Zum Zwilag gehört
ein sogenannter Konditionierungsofen, in dem man Nuklearabfälle verbrennen will – wodurch beachtliche
Mengen Radioaktivität freigesetzt werden. Diese zusätzlichen radioaktiven Emissionen verursachen
zwangsläufig auch zusätzliche Erkrankungen.
Sterbestatistik taugt nicht
Auf Druck der süddeutschen Elterngruppierung hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
(HSK) bereits einmal eine Studie in Auftrag gegeben.1 Die Verfasser der Studie hatten die Aufgabe, die
Schweizer Mortalitätsstatistik zu durchforsten und danach zu suchen, ob bei den Todesursachen in der
Nähe von Kernkraftwerken Besonderheiten auffallen. Die Recherche verlief ergebnislos. Lediglich im
Umkreis des AKW Mühleberg fanden sich mehr Gebärmutterkrebse, was jedoch – zu Recht – nicht auf
den Betrieb von Mühleberg zurückgeführt wird.
Dies besagt jedoch nichts über die gesundheitliche Gefährdung, die wirklich von Nuklearanlagen ausgeht.
Denn der Ansatz, den die HSK wählte, ist wissenschaftlich betrachtet höchstfragwürdig: Die Folgen von
Strahlenimmissionen lassen sichnicht mittels Mortalitätsstatistiken untersuchen. Dass ein Sterberegister
nichts zeigen würde, hätte den Auftraggebern und den Wissenschaftlern von Anbeginn klar sein müssen.
Die Emissionen der AKW können aus zeitlichen Gründen noch gar nicht in der Mortalitätsstatistik
ersichtlich sein, da sie viel zu wenig lang in Betrieb sind, um in der untersuchten Zeitspanne (1969-
1993/94) zu statistisch entdeckbaren zusätzlichen Krebstodesfällen zu führen. Mit dem
Sterblichkeitsregister kann man vielleicht in fünfzig Jahren statistisch relevante Befunde aufzeigen – etwa
dann, wenn in der Schweiz kein AKW mehr läuft und unsere Kindeskinder mit dem Abbruch unserer
Atomruinen beschäftigt sind.
Krankheiten nicht Todesfälle zählen
Wollte die Sicherheitsbehörde wirklich wissen, ob um die AKW zusätzliche Krebskrankheiten aufgetreten
sind, müsste sie sich sogenannter Krebsregister bedienen. Krebsregister registrieren Diagnosen und nicht
Todesursachen. Eine geheilte Leukämie erscheint beispielsweise in einer Sterblichkeitsstatistik überhaupt
nicht mehr. Oder um ein noch deutlicheres Beispiel zu geben: Die zahlreichen Schilddrüsenkrebsfälle
unter den Tschernobyl-Kindern in Weissrussland, der Ukraine und der russischen Föderation hätte man –
wäre man wie die HSK vorgegangen – schlicht übersehen. In der Ukraine sind bis im Herbst 1996 über
700 Kinder an einem papillären Schilddrüsenkrebs erkrankt, doch nur zwei sind daran gestorben. Die
allermeisten konnten geheilt werden. Die Schilddrüsenkrebsepidemie würde also – hätte man sie mit dem
Instrument «Sterblichkeitsstatistik» untersucht – überhaupt nicht existieren.
Dass in der Schweiz keine flächendeckenden Krebsregister und keine Missbildungsregister vorhanden
sind, ist für unser reiches Land beschämend. Die Forderung nach solchen Registern stösst heute bei den
PolitikerInnen wegen Geldmangels auf taube Ohren. Doch ein industrialisiertes Land wie die Schweiz
braucht diese Register: Sei es für eine sinnvolle, vorausschauende Gesundheitspolitik, aber auch als
Instrument, um überhaupt beobachten zu können, welche Folgen und Kosten umweltgefährdende Anlagen
auslösen.
1. In den Aktennotizen HSK-AN-2579, HSK-AN-2889, HSK-AN-2648 und HSK-AN-3211 der Hauptabteilung für die Sicherheit der
Kernanlagen (HSK) sind Auftrag, Ergebnis und Vertrag über Untersuchungen des Kantonalzürcherischen Krebsregisters
Krümmel und die Leukämie
Seit 1989 häufen sich in der Umgebung des norddeutschen Atomkraftwerkes Krümmel
Leukämiefälle unter Kindern. Mehrere WissenschaftlerInnen haben in Studien belegt, dass nur das
AKW für die Leukämiehäufung verantwortlich sein kann.
Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake*
Die ländliche Gemeinde Elbmarsch – die mehrere kleine Dörfer umfasst – liegt am südlichen Ufer der
Elbe, 35 Kilometer südöstlich von Hamburg. Gegenüber am nördlichen Elbeufer steht das Kernkraftwerk
Krümmel (KKK), das 1984 den Betrieb aufnahm und damals den grössten Siedewasserreaktor der Welt
darstellte (1 300 Megawatt elektrisch). Zwischen Februar 1990 und Mai 1991 hat ein einheimischer Arzt in
dieser Kommune fünf Leukämiefälle bei Kindern unter 15 Jahren diagnostiziert. Weitere Erkrankungen
traten zwischen 1994 und 1996 – auch auf der anderen Elbeseite – auf, womit die Gesamtzahl der
Leukämiefälle auf neun stieg (Tab. 1). Alle betroffenen Kinder leben in einem Radius von fünf Kilometern
vom KKK entfernt, und die weitaus meisten Fälle konzentrierten sich am Südufer.
Glücklicherweise tritt Leukämie bei Kindern wie bei Erwachsenen sehr selten auf, weshalb man eine
Erhöhung der Erkrankungsrate relativ leicht bemerkt. Seit etwa achtzig Jahren ist Leukämie als typische
Strahlenfolge bekannt und wurde in der Zwischenzeit in mannigfachen Niedrigdosiszusammenhängen –
zum Beispiel nach diagnostischem Röntgen und Umweltradioaktivität – festgestellt. Es ist eine der
wenigen Krebserkrankungen, die nach einer Bestrahlung relativ schnell erscheinen.
Nr Geburtsjahr Geschlecht Leukaemietyp Diagnosedatum Alter bei
Diagnose
1 1986 w ALL 2/90 3
2 1981 m ALL 3/90 9
3 1981 m AML 4/90 9
4 1989 w ALL 1/91 1
5 1988 m ALL 5/91 2
6 1993 m AML 1994 1
7 1992 m ALL 1995 3
8 1985 m ALL 6/95 10
9 1993 m ALL 6/96 2
m: männlich w: weiblich ALL: Akute lymphatische Leukaemie AML: Akute myeloische Leukaemie
Tab. 1: Kindliche Leukaemiefälle (<15 Jahre) im Fünf-Kilometer-Umkreis des Kernkraftwerks Krümmel (KKK)
(zusätzlich traten eine Leukaemie bei einem Jugendlichen 1991 und eine aplastische Anaemie bei einem Kind 1989
auf)
Leukämieanstieg um 700 Prozent
In den alten Bundesländer der BRD erkranken nach dem Mainzer Kinderkrebsregister im Mittel 4,3 auf
100 000 Kinder (unter 15 J.) pro Jahr an Leukämie. In der Gemeinde Elbmarsch – die grösser ist als der
erfasste Fünf-Kilometer-Radius – leben zirka 1 350 Kinder; danach wäre statistisch etwa alle 17 Jahre ein
kindlicher Leukämiefall zu erwarten. Die beobachtete Erhöhung beträgt demnach über 700 Prozent. Das
ist der weitaus höchste jemals bekanntgewordene Leukämieanstieg in einer angeblich unbestrahlten
Bevölkerung.
Das sehr junge Erkrankungsalter der Kinder bei Krümmel deckt sich mit der Erfahrung, dass die
Strahlenempfindlichkeit um so grösser ist, je geringer das Alter bei Exposition war. Wie aus Tab. 1
hervorgeht, waren fünf der Fälle bei Diagnose unter 5 Jahre alt, das höchste Alter beträgt 10 Jahre.
Sehr auffällig ist bei Krümmel ausserdem die geschlechtsspezifische Zuordnung. Während das
Mainzer Kinderkrebsregister ein Verhältnis Jungen zu Mädchen von 1,3:1 für die Häufigkeit der
akuten lymphatischen Leukämie angibt, ist dieses nach Tab. 1 in der KKK-Umgebung mit 7:2 = 3,5:1
deutlich zum männlichen Geschlecht hin verschoben. Dies ist ebenfalls typisch: Bei den japanischen
Atombombenopfern trat strahleninduzierte Leukämie ebenfalls im Verhältnis Männer zu Frauen von
2 : 1 auf.
Andere Ursachen?
Medizinische, berufliche oder andere Strahlenbelastungen, die nicht mit dem KKK zusammenhängen und
die den Effekt erklären könnten, wurden nicht gefunden.
Eine höhere Empfindlichkeit bei Kindern würde man auch für andere Umweltnoxen voraussetzen. Von den
chemischen Giften, die nachweislich Leukämie verursachen, ist Benzol das potenteste. Es müsste aber für
einen so hohen Effekt in Arbeitsplatzkonzentration vorliegen. In der Elbmarsch ergab sich jedoch kein
auffälliger Befund. Pestizide waren in der Elbmarsch genauso wenig auffällig wie andere toxische Stoffe
mit möglichem Einfluss. Auch die Messung elektromagnetischer Feldstärken ergab keinen auffälligen
Befund.
Andere Hypothesen verbinden Leukämie mit Viren als Auslösern und extern bedingten Beeinflussungen
des Immunsystems. Derartige Mechanismen können – solange letztlich unbekannt – natürlich nicht
vollständig ausgeschlossen werden, erscheinen aber wegen der im übrigen vom Mainzer
Kinderkrebsregister im grossen und ganzen beobachteten Stabilität der kindlichen Leukämierate in der
BRD im Zusammenhang mit einem so hohen Effekt nicht plausibel. Sie könnten allenfalls die Wirkung des
naheliegenden Verursachers (ionisierende Strahlung infolge Betrieb des KKK) verstärken.
In der Nähe vom KKK befindet sich die Kernforschungsanlage der «Gesellschaft für
Kernenergieverwertung in Schiffahrt und Schiffbau», die seit den sechziger Jahren zwei
Forschungsreaktoren betrieben hat. Als potentielle Strahlenquelle für die Leukämieinduktion scheidet sie
unseres Erachtens aus, weil die Inventare der Reaktoren (mit 5 und 15 Megawatt Leistung) wesentlich
kleiner sind.
Erhöhte Strahlenwerte
Seit Betriebsbeginn 1984 zeigt sich in der Umgebung des KKK:
• erhöhte Konzentration der Spaltprodukte Cäsium-137 und Strontium-90 im Regenwasser
und bodennaher Luft
• erhöhte Konzentration der Spaltprodukte Cäsium-137 und Strontium-90 in Boden und
Bewuchs (Gras)
• erhöhte Tritiumwerte in verschiedenen Medien
• radioaktive Korrosionsprodukte in verschiedenen Medien
• Plutoniumeinträge, die nicht aus den Atomwaffentests stammen können
Die meisten dieser erhöhten Werte können auch nicht auf Tschernobyl zurückgeführt werden. Aber es gibt
zahlreiche Hinweise, dass das KKK technische Probleme hatte, die zu überhöhten Radioaktivitätsabgaben
führten.
Doch der zuständige Energieminister des Landes Schleswig-Holstein, Claus Möller, behauptet, es gäbe
keine Handhabe für die Stillegung des AKW, da es an justiziablen Fakten fehle und daher ein
Kausalitätsnachweis gegenwärtig nicht zu erbringen sei. Demgegenüber haben wir seit Jahren geltend
gemacht, dass das KKK aufgrund der Indizienlage der einzig infragekommende Verursacher ist.
*Inge Schmitz-Feuerhake hat zusammen mit Hayo Dieckmann, Bettina Dannheim, Anna Heimers und
Heike Schröder die Studie «Leukämie und Radioaktivitätsleckagen beim Kernkraftwerk Krümmel»
verfasst; die Studie enthält ausführliche Quellenangaben und kann bezogen werden bei: Universitäts-
Buchhandlung Bremen, Bibliothekstrasse 3, D-28359 Bremen.
Leukaemiefälle bei Kindern und jugendlichen Erwachsenen im Fünf-
Kilometer-Umkreis des KKK sowie ein Fall einer aplastischen Anaemie
(einweiterer kindlicher Leukaemiefall von 1994 ist nicht eingetragen). Der
letzte kindliche Leukaemiefall vor Betriebsbeginn des KKK (1984) trat 1981
im Ortsteil Rönne – ausserhalb des Fünf-Kilometer-Umkreises – auf.

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